Umwelthilfe klagt gegen BW: Verfehlte Klimaziele in der Kritik!

Umwelthilfe klagt gegen BW: Verfehlte Klimaziele in der Kritik!
Mannheim, Deutschland - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage gegen die Landesregierung von Baden-Württemberg eingereicht, da das Land voraussichtlich seine selbstgesteckten Klimaziele bis zum Jahr 2030 nicht erreichen wird. Ziel ist eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 65 Prozent im Vergleich zu 1990. Experten prognostizieren jedoch lediglich eine Reduzierung um 53 Prozent, was eine erhebliche Abweichung bedeutet. Diese Klage wurde am Dienstag beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht, wie bnn.de berichtet.
Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass die grün-schwarze Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann bisher kein Sofortprogramm für den Klimaschutz vorgelegt hat. Laut dem Klimaschutzgesetz des Landes könnten jedoch zusätzliche Maßnahmen bei erheblicher Zielabweichung beschlossen werden. Um die Verantwortlichen unter Druck zu setzen, setzt die DUH der Regierung eine Frist von zehn Tagen, um ein solches Programm zu verabschieden. Andernfalls wird die Klage aufrechterhalten, wie swr.de hervorhebt.
Kritik an der Regierungsarbeit
Die Diskussion über den Klimaschutz in Baden-Württemberg ist nicht neu. Die grün-schwarze Koalition streitet seit Monaten über die nächsten Schritte, während die CDU bezweifelt, dass das Land auf eine „erhebliche Zielverfehlung“ zusteuert und viele Maßnahmen in der Verantwortung des Bundes oder der EU sieht. Der Etat für 2025/2026 ist bereits beschlossen, was zusätzliche Mittel für Sofortmaßnahmen ausschließt. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) fordert ein Umdenken innerhalb der Koalition, um wirksamere Klimaschutzmaßnahmen zu entwickeln.
Die Umwelthilfe fordert unter anderem ein landesweites Tempolimit auf Autobahnen sowie ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb der Ortschaften. Zudem wird mehr Geld für die energetische Sanierung von Schulen und Kitas gefordert. Der Verkehrssektor ist laut Berichten von bnn.de der Hauptverursacher der Treibhausgase in Baden-Württemberg und für knapp ein Drittel der Emissionen verantwortlich. Besorgniserregend ist auch der Anteil von E-Autos am Pkw-Bestand, der zum 1. Oktober 2024 lediglich bei 3,7 Prozent lag.
Gesetzliche Grundlagen und Ziele
Baden-Württemberg hat am 1. Februar 2023 das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz verabschiedet, das das Klimaschutzgesetz von 2013 weiterentwickelt. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das die Länder zum Klimaschutz verpflichtet. Zentrale Aspekte dieses Gesetzes sind die Klimaschutzziele für 2030 und 2040, die unter anderem durch konkrete Einsparvorgaben in den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr festgelegt sind.
Die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird ebenfalls hervorgehoben. Das Gesetz sieht die Einführung eines „Klima-Maßnahmen-Registers“ vor, um die Klimaschutzmaßnahmen der Landesregierung fortlaufend zu dokumentieren. Regelmäßige Überprüfungen sollen sicherstellen, dass die Klimaziele erreicht werden, andernfalls kann die Landesregierung zusätzliche Maßnahmen beschließen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören unter anderem die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf neugebauten Gebäuden und bei grundlegenden Dachsanierungen, wie auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft von Baden-Württemberg erklärt wird (bad-württemberg.de).
Mit diesen Entwicklungen steht die Landesregierung unter Druck, ihre Klimaziele zu erreichen, um nicht nur rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, sondern auch um Umwelt- und Klimaschutz ernsthaft umzusetzen. Die Zeit drängt, da die Klimakrise immer drängender wird.
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Ort | Mannheim, Deutschland |
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