Bundesregierung beschließt Asyl-Verschärfung: Sicherere Herkunftsstaaten in Sicht!
Bundesregierung beschließt Asyl-Verschärfung: Sicherere Herkunftsstaaten in Sicht!
Deutschland - Die Bundesregierung hat am Mittwoch, dem 4. Juni 2025, weitere Schritte zur Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Dabei billigte das Kabinett Pläne zur Festlegung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung, die eine zügigere Asylbearbeitung ermöglichen sollen. Aktuell ist die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gesetzlich geregelt, was die Zustimmung des Bundesrats erfordert. Mit den neuen Regelungen plant Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dass diese Länder künftig ohne Zustimmung der Bundesländer festgelegt werden können. Dies führt folglich zu einem wesentlichen Umbau im Asylverfahren, bei dem vor allem die Verfahren beschleunigt werden sollen.
In der letzten Wahlperiode wurde bereits ein Rechtsbeistand für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam eingeführt, den die Bundesregierung nun abschaffen möchte. Diese Maßnahme soll die Durchsetzung von Abschiebungen erleichtern. Die Koalitionspartner Union und SPD haben im Koalitionsvertrag zudem vereinbart, die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern. Für den Anfang sollen Algerien, Indien, Marokko und Tunesien in diese Liste aufgenommen werden.
Gesetzgebungsverfahren und Kontroversen
Der Gesetzentwurf zur Asylrechtsverschärfung muss nun noch von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Kritiker, darunter Juristen sowie Flüchtlingsorganisationen, äußern Bedenken und werfen der Bundesregierung vor, die Bundesländer umgehen zu wollen. Besonders kontrovers ist die geplante Abschaffung des verpflichtenden Rechtsbeistands vor Abschiebungen, die als undemokratisch und verfassungsrechtlich fragwürdig bezeichnet wird. Dobrindt selbst beschreibt die Maßnahmen als Teil eines nationalen Pakets zur „Asylwende“.
Die Regelungen zielen darauf ab, Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, es sei denn, die Antragstellenden bringen Beweismittel vor, die eine Verfolgung belegen. Diese Regelvermutung, basierend auf der politischen Stabilität und der Rechtslage in den betreffenden Ländern, macht es für Antragstellende von Ländern wie Algerien oder Marokko schwierig, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Einschätzung und Auswirkungen
Der Begriff „sicherer Herkunftsstaat“ bezeichnet Länder, in denen aufgrund des demokratischen Systems und der politischen Lage eine staatliche Verfolgung nicht zu befürchten ist. Hierzu zählen auch Staaten, die über Rechtsvorschriften verfügen, die den Schutz der Bevölkerung garantieren. Dieser Ansatz könnte jedoch den Zugang zu Asylverfahren erheblich einschränken und bedeutet eine deutliche Veränderung der bisherigen Rechte für Asylsuchende in Deutschland.
Die Bundesregierung hat bereits im Dezember 2023 Georgien und die Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten anerkannt. Künftig könnten durch die neuen Regelungen noch mehr Länder folgen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen letztlich den AsylbewerberInnen und den Verfahrensabläufen in Deutschland zugutekommen werden und inwieweit sich die humanitäre Verantwortung des Landes dabei ausspielt.
Für mehr Informationen zu aktuellen Regelungen und den Themen Asyl und Flüchtlingsschutz können Sie die Berichterstattung von Süddeutsche Zeitung, Tagesschau und das BAMF besuchen.
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