Aldi Nord unter Beschuss: Mogelpackung bei LACURA Nachtcreme entdeckt!

Aldi Nord steht wegen einer irreführenden Verpackung seiner Nachtcreme in der Kritik. Stiftung Warentest deckt Mogelpackungen auf.
Aldi Nord steht wegen einer irreführenden Verpackung seiner Nachtcreme in der Kritik. Stiftung Warentest deckt Mogelpackungen auf. (Symbolbild/NAG)

Aldi Nord unter Beschuss: Mogelpackung bei LACURA Nachtcreme entdeckt!

Hamburg, Deutschland - Aldi Nord sieht sich aktuell heftiger Kritik ausgesetzt wegen irreführender Verpackungen des Produkts „LACURA Gesichtspflege Vital“, einer Nachtcreme aus seiner Eigenmarke. Diese kostet 1,95 Euro und weist eine signifikante Diskrepanz zwischen der äußeren und der tatsächlichen Füllhöhe auf. Wie ruhr24.de berichtet, beträgt die äußere Füllhöhe 3,8 cm, während die inneren Werte nur 2,7 cm erreichen, was bedeutet, dass nur etwa 70 Prozent des verfügbaren Platzes in der Verpackung tatsächlich genutzt werden.

Die Problematik wurde durch eine Verbraucherin, Franziska Junker, aufmerksam gemacht, die die Diskrepanz an Stiftung Warentest meldete. Aldi Nord rechtfertigte die Verpackung unter Hinweis auf technische Anforderungen, insbesondere die Notwendigkeit einer Folienversiegelung. Dennoch findet Stiftung Warentest diese Erklärung unzureichend, da die Gestaltung der Dose mit einem dicken Boden und abgerundeten Ecken nicht ausschließlich durch technische Gründe erklärt werden kann.

Verbraucher können Einfluss nehmen

Soziale und ökonomische Dynamiken zeigen, dass Verbraucher durch ihr Kaufverhalten Einfluss auf die Hersteller ausüben können. Stiftung Warentest hat in der Vergangenheit immer wieder Beispiele für Verpackungen veröffentlicht, die bei den Verbrauchern auf Unmut stoßen. Auch andere Produkte, wie die Lupinen Rostbratwurst von Alberts oder Dr. Oetker Vitalis Müsli, sind in der Kritik, da sie deutlich weniger Inhalt bieten, als die Verpackung suggeriert. Diese Informationen stammen von der Verbraucherorganisation, die auf test.de dokumentiert wurden.

Einen weiteren Anstoß zur Diskussion über Mogelpackungen liefert die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH), die jährlich den Negativpreis „Mogelpackung des Jahres“ für Produkte vergibt, die den Eindruck einer falschen Füllmenge erwecken. Laut dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind Verpackungen, die eine größere Menge vortäuschen, ausgeschlossen.

Regulierungsbedarf und Tipps für Verbraucher

Die Problematik von Mogelpackungen erstreckt sich nicht nur auf Lebensmittel, sondern auch auf Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel und Reinigungsprodukte. Viele Hersteller nutzen Methoden wie doppelte Böden und große Verpackungen, um größere Füllmengen vorzutäuschen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, dass Verpackungen, wenn keine nachweislichen technischen Gründe vorliegen, bis zum Rand gefüllt sein sollten. Dieses Thema wird eingehend von verbraucherzentrale.de behandelt.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind dazu aufgefordert, die Füllmengen ihrer gekauften Produkte zu überprüfen und bei Verdacht auf Mogelpackungen an die Verbraucherzentrale oder Stiftung Warentest zu melden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Hersteller zur Transparenz zu verpflichten und irreführende Praktiken zu unterbinden.

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OrtHamburg, Deutschland
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