Gericht stoppt AfD-Mitarbeiter: Roman wirft Schatten auf Karriere

Ein Gericht verweigert AfD-Mitarbeiter John Hoewer den Zugang zum Rechtsreferendariat aufgrund verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Roman.
Ein Gericht verweigert AfD-Mitarbeiter John Hoewer den Zugang zum Rechtsreferendariat aufgrund verfassungsfeindlicher Äußerungen in seinem Roman. (Symbolbild/NAG)

Gericht stoppt AfD-Mitarbeiter: Roman wirft Schatten auf Karriere

Leipzig, Deutschland - Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass John Hoewer, der Autor des umstrittenen Romans „EuropaPowerBrutal“, nicht zum Rechtsreferendariat zugelassen wird. Laut freilich-magazin.com sind diese Zweifel an seiner Verfassungstreue auf Problemstellungen in seinem Buch und seine politische Vergangenheit zurückzuführen.

Die Argumentation des Gerichts beruht vor allem auf Passagen aus Hoewers Roman, die als menschenverachtend eingestuft werden. Besonders kritisiert wird ein Vergleich, in dem die Figur des Erzählers äußert, dass „Nudeln und Kartoffeln für sich genommen köstlich“ seien, „aber nicht zusammen zubereitet“ werden sollten. Diese und weitere abwertende Äußerungen über Migranten sowie die Befürwortung ethnischer Trennung haben zu einer negativen Bewertung seiner Verfassungstreue geführt. Die Entscheidung stellt fest, dass Hoewer die freiheitlich-demokratische Grundordnung „nicht in strafbarer Weise bekämpft“, jedoch eine indirekte Gefährdung des öffentlichen Vertrauens ausreiche, um ihm den Zugang zu verweigern.

Politische Vergangenheit und ihre Implikationen

Zusätzlich zu den Inhalten seines Romans flossen auch Hoewers politische Aktivitäten in die Bewertung ein. Er war langjähriger Mitarbeiter der AfD und hat für das als rechtsextrem eingestufte Bürgernetzwerk „Ein Prozent“ gearbeitet, bevor er aus beiden Organisationen ausschied. Diese Organisationen wurden allerdings erst nach seinem Ausscheiden von den Verfassungsschutzbehörden mit einem negativen Label versehen, was die Diskussion um seine Verfassungstreue zusätzlich kompliziert.

Das Gericht entschied, dass Jurastudenten wie Hoewer besondere Anforderungen an die Verfassungstreue erfüllen müssen. Diese Mindestanforderungen sind strenger als die für die Zulassung als Anwalt. Ein vergleichbarer Fall ist die des rechten Aktivisten Matthias B., dessen Antrag auf Zulassung ebenfalls aufgrund seiner politischen Aktivitäten abgelehnt wurde. Sein Fall wurde zuletzt vom Zweiten Senat des Bundesverwaltungsgerichts behandelt, das die Bedeutung von Verfassungstreue bei Bewerbungen unterstrich berichtet BR.de.

Reaktion aus dem Verlagsumfeld

Der Jungeuropa Verlag, in dem Hoewer veröffentlicht, äußerte sich zu den Vorgängen und bezeichnete sie als „eklatanten Skandal“, der die Kunstfreiheit in Deutschland gefährde. Sie argumentieren, dass diese Entscheidung das Klima für Autoren und Künstler negativ beeinflusse und die Meinungsfreiheit unter Druck setze. Die Debatte um Hoewers Roman und die gerichtliche Entscheidung hat bereits die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt und steht im Kontext einer breiteren Diskussion über die Grenzen der Kunst und politische Korrektheit.

Der Fall wurde durch Berichterstattung, unter anderem von T-Online, publik. Diese Plattform sieht sich jedoch selbst in der Kritik, da der Journalist, der über die Vorgänge berichtete, für frühere Doxxing-Recherchen in der Vergangenheit in die Schusslinie geraten war. Der ursprüngliche Beitrag enthielt zudem ein falsches Bild eines anderen Aktivisten, das später ausgetauscht wurde, was die Diskussion um die journalistische Sorgfaltspflicht weiter entfachte berichtet derstatus.at.

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OrtLeipzig, Deutschland
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