Bürgergeld-Auszahlung: Wann kommt das Geld im Juni 2025?

Erfahren Sie alles zur Auszahlung des Bürgergelds im Juni 2025, inklusive Beträge, Fristen und wichtige Informationen.
Erfahren Sie alles zur Auszahlung des Bürgergelds im Juni 2025, inklusive Beträge, Fristen und wichtige Informationen. (Symbolbild/NAG)

Kiel, Deutschland - Am 30. Mai 2025 wird das Bürgergeld für den Monat Juni 2025 auf die Konten der Berechtigten überwiesen. Diese Zahlung markiert einen wesentlichen Bestandteil des sozialen Sicherungssystems in Deutschland, das zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld abgelöst hat. Ziel des Bürgergelds ist es, einen menschenwürdigen Lebensunterhalt für die Menschen zu sichern, die diesen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen decken können. Die Auszahlung erfolgt monatlich und richtet sich nach bestimmten Regelbedarfen, die im Jahr 2024 um 12 Prozent erhöht wurden. Arbeitsminister Hubertus Heil hat jedoch angekündigt, dass es im Jahr 2025 keine Erhöhung aufgrund des Rückgangs der Inflation geben wird.

Der Anspruch auf Bürgergeld besteht für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Regelbedarfe seit dem 1. Januar 2024 sind wie folgt festgelegt:

  • Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 506 Euro
  • Nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern: 451 Euro
  • Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahren: 390 Euro (+37 Euro)
  • Kinder von 0 bis 5 Jahren: 357 Euro (+33 Euro)

Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufen 3 bis 6 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich. Die Regelbedarfe decken wesentliche Lebenshaltungs kosten wie Ernährung, Kleidung und Haushaltsenergie.

Aufteilung der Bedarfe

Das Bürgergeld besteht aus verschiedenen Bausteinen, die die Höhe der Unterstützung bestimmen. Hierzu zählen nicht nur die Regelbedarfe, sondern auch der Bedarf für Unterkunft und Heizung, der die angemessenen Kosten für Miete, Heizung und Betriebskosten abdeckt. Diese Kosten können regional unterschiedlich sein, weshalb eine Rücksprache mit dem zuständigen Jobcenter empfohlen wird.

Zusätzlich gibt es Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen, wie beispielsweise für alleinstehende Eltern oder medizinisch bedingte Ernährungskosten. Einmalige Bedarfe, etwa für die erste eigene Wohnung oder die Erstausstattung eines Kindes, können ebenfalls beantragt werden, selbst wenn kein Bürgergeld bezogen wird, vorausgesetzt, es besteht kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen.

Education and Participation

Das Bürgergeld unterstützt darüber hinaus auch die Bildung und Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre, indem es Zuschüsse für Schulausflüge, Nachhilfe oder Sportvereine bereitstellt. Diese finanziellen Leistungen sollen sicherstellen, dass auch Menschen in schwierigen Lebenslagen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können und nicht ausgeschlossen werden.

Die Anträge für das Bürgergeld müssen durch die Betroffenen selbst oder durch Dritte gestellt werden. Das Jobcenter ermittelt die Hilfebedürftigkeit und entscheidet über die Höhe der monatlichen Pauschalbeträge. Bei ausbleibenden Zahlungen sollten die Betroffenen ihr zuständiges Jobcenter kontaktieren, um mögliche Gründe zu klären. Umfassende Informationen zur Ausgestaltung des Bürgergelds sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Bundesregierung verfügbar.

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Ort Kiel, Deutschland
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