AfD-Klage: Städte diskriminieren bei Raumvergabe für Parteiveranstaltungen!

Düsseldorf, Deutschland - Die AfD sieht sich zunehmend mit Schwierigkeiten bei der Anmietung öffentlicher Räume für ihre Veranstaltungen konfrontiert. Dies ist besonders auffällig im Vergleich zu anderen Parteien wie CDU, SPD und den Grünen, die problemlos Zugang erhalten. Aktuelle Vorfälle in Düsseldorf und Neu-Ulm verdeutlichen diese Diskriminierung bei der Raumvergabe, die die Partei nun rechtlich anfechten will. Laut Freilich Magazin gibt es dabei zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Verzögerungen, die auf eine ungleiche Behandlung hindeuten.
Im spezifischen Fall Düsseldorf beantragte der AfD-Kreisverband am 13. Mai 2025 die Anmietung einer Aula für einen geplanten Kreisparteitag Ende Juni. Obwohl die Stadtverwaltung bis zum 19. Mai nicht auf den Antrag reagierte, erhielt die AfD am 2. Juni schließlich eine Absage, da die Räume angeblich schulisch genutzt würden. Die Partei zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf und forderte eine einstweilige Verfügung. Interessanterweise wurde die Aula dann doch für die AfD reserviert, nachdem eine schulische Veranstaltung verschoben wurde. Die Stadt Düsseldorf muss nun die Kosten des Verfahrens tragen.
Fall Neu-Ulm und rechtliche Konsequenzen
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Neu-Ulm, wo Franz Schmid, ein AfD-Landtagsabgeordneter, eine Veranstaltung im Edwin-Scharff-Haus abhalten wollte. Trotz mehrfacher Anfragen verweigerte die Stadt die Nennung freier Termine. Schmid konnte jedoch nachweisen, dass die Räumlichkeiten tatsächlich verfügbar waren und reichte Klage ein. Am 28. April entschied das Verwaltungsgericht Augsburg zugunsten der AfD und verpflichtete die Stadt, einen Raum für den 7. Juni bereitzustellen. Die Stadt muss auch hier die Kosten des Verfahrens tragen. Ergänzend erstattete Schmid am 3. Juni eine Strafanzeige gegen die Oberbürgermeisterin wegen des Verdachts der Untreue, da ungleiche Behandlung von Veranstaltungen für andere Parteien evident sei.
Zusätzlich zu diesen rechtlichen Auseinandersetzungen hat die AfD Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ zu stoppen. Diese Klage erfolgte drei Tage nach einer umstrittenen Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das die AfD als „gesichert extremistisch“ kategorisierte. Laut Tagesschau umfasst die Klageschrift 195 Seiten und führt aus, dass die Einstufung rechtswidrig sei.
Kontext der rechtsextremistischen Entwicklung
Der Verfassungsschutz hat in seinem aktuellen Bericht die alarmierende Zunahme rechtsextremistischer Bestrebungen dokumentiert. Im Jahr 2023 lebten etwa 40.600 gewaltorientierte Rechtsextremisten in Deutschland, ein Anstieg um 1.800 im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Zahl rechtsextremistischer Straftaten stieg im Jahr 2023 auf 25.660 Delikte, was eine Zunahme von 22,4 % bedeutet. Hinzu kommt, dass die Zahl der rechtsextremistischen Demonstrationen im gleichen Jahr mit 367 einen Höchststand seit den Corona-Schutzmaßnahmen erreichte, wie der Verfassungsschutz im jüngsten Bericht feststellte. Diese Entwicklungen unterstreichen die Relevanz und Dringlichkeit der politischen Diskussion über die AfD und die gesellschaftlichen Gefahren, die von diesen extremistischer Strömungen ausgehen.
Die rechtlichen Kämpfe der AfD um die Raumvergabe sowie um ihre Wahrnehmung als extremistische Organisation werfen Fragen zur Gleichbehandlung im politischen Raum auf. Gleichzeitig verstärken sie den Druck auf die politischen Institutionen, die gegen steigenden Extremismus und Diskriminierung ankämpfen müssen.
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Ort | Düsseldorf, Deutschland |
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