Arztpraxis-Fälle: Ärztin nach Tod zweier Patienten verurteilt!

Augsburg, Deutschland - Eine 63-jährige Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil erging vom Amtsgericht Augsburg und steht im Zusammenhang mit dem Tod zweier Patienten, die nach Behandlungen in ihrer Praxis starben. Die Staatsanwaltschaft hatte in beiden Fällen Anklage erhoben, da sie fahrlässige Tötung vermutete. Laut PNP kam es bei einer Behandlung zur tragischen Komplikation, als ein Magenballon, der einer Patientin eingesetzt werden sollte, verrutschte und die Atmung blockierte. Trotz sofort eingeleiteter Notfallmaßnahmen erstickte die Frau.
Richterin Silke Knigge kritisierte in ihrem Urteil die Vorgehensweise der Ärztin, die das Endoskop zu früh herauszog, wodurch die Befüllung des Ballons nicht mehr ausreichend überwacht werden konnte. Nach dem Vorfall erklärte die Ärztin, keine Magenballons mehr einsetzen zu wollen. In einem zweiten Fall wurde sie wegen der fahrlässigen Tötung eines weiteren Patienten angeklagt, der während einer Endoskopiebehandlung kollabierte und an Hirnschaden starb. In diesem Fall sprach die Richterin die Ärztin jedoch frei, da der Patient schwere Vorerkrankungen hatte, von denen die Ärztin nichts wusste, da weder der Hausarzt noch der Patient darüber informierten.
Kontext zu Behandlungsfehlern
Behandlungsfehler sind im medizinischen Alltag häufig und können schwerwiegende Konsequenzen für Patienten und Ärzte haben. Laut einem Bericht der AOK gibt es jährlich etwa 19.000 tödliche Behandlungsfehler in Deutschland, wobei bei jeder hundertsten Behandlung ein Fehler auftritt. Die Unterscheidung zwischen einfachen und groben Behandlungsfehlern ist entscheidend; grobe Fehler sind solche, die aus objektiver Sicht nicht mehr nachvollziehbar sind. Die rechtlichen Folgen können von Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Verurteilungen wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung reichen, wie Thieme erklärt.
Ein wirksames Fehlermanagement und umfassende Schulungen für medizinisches Personal sind wesentliche Ansätze zur Vermeidung solcher Fehler. Zudem könnten Sicherheitsmaßnahmen wie perioperative Checklisten dazu beitragen, die Patientensicherheit erheblich zu erhöhen.
Patientenrechte und Reaktionen bei Behandlungsfehlern
Bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler haben Betroffene verschiedene Möglichkeiten, um ihre Ansprüche zu klären. Ein wichtiges Bedürfnis ist oft ein klärendes Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt. Ansprechpartner sind in der Regel das Krankenhaus oder der behandelnde Arzt, während auch die Krankenkasse eine wichtige Rolle spielt. Diese unterstützt Mitglieder kostenlos bei Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern, wie das Bundesgesundheitsministerium darstellt.
Darüber hinaus haben Ärzteschaften Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gegründet, die Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen können. Diese Einrichtungen prüfen Fälle, die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sind, was vor allem von Vorteil ist, da die Verjährungsfristen während des Verfahrens unterbrochen werden.
Das Urteil gegen die Ärztin ist noch nicht rechtskräftig, und die Diskussion um die Verantwortung von Ärzten bei Behandlungsfehlern sowie die damit verbundenen Konsequenzen wird weiterhin von großem Interesse sein.
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Ort | Augsburg, Deutschland |
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