Verstöße in Görlitz: Bikini-Bar ignoriert Auflagen und gefährdet Sicherheit!

Görlitz, Deutschland - Die Bikini-Bar in Görlitz steht im Mittelpunkt von Sorgen bezüglich der Einhaltung städtischer Regeln und Auflagen. Am 8. Mai erhielt die Bar eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung von Tischen und Stühlen, die nur auf einer klar definierten Fläche vor der Bar gültig ist. Sächsische berichtet, dass diese Genehmigung bestimmten Bedingungen unterliegt, darunter die zwingende Freihaltung von städtischen Sitzbänken und Fahrradbügeln.
Bürgermeister Benedikt Hummel teilte mit, dass zur Sicherheit ein Abstand von drei Metern zum Straßenbahngleis gesichert werden muss. Dieser Abstand wird derzeit jedoch von der Bar nicht eingehalten. Der Betreiber, Stefan Menzel, hat die Außengastronomie bereits Mitte April errichtet, gut bevor die offizielle Genehmigung vorlag. Zudem stehen einige Stühle der Bar so dicht an den öffentlichen Fahrradständern, dass diese teilweise nicht mehr nutzbar sind.
Verstöße gegen die Auflagen
Die von der Stadt geforderten Abstände und Freihaltungen werden aktuell missachtet. Menzel müsste fünf Palmen und einen Tisch mit Stühlen abbauend, um den geforderten Abstand wiederherzustellen. Bürgermeister Hummel hat angekündigt, dass die Stadt Menzel bitten werde, diese Verstöße zu entfernen. Bis zum Montag waren die Palmen weiterhin im Abstandsbereich zur Straßenbahn zu finden.
Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, wie sie auch für die Bikini-Bar gilt, unterliegt dem Sächsischen Straßengesetz. Dieses Gesetz regelt die Nutzung öffentlicher Flächen und verlangt, dass solche Anträge, insbesondere für Außengastronomie, 14 Tage vor Inanspruchnahme eingereicht werden, um sicherzustellen, dass keine Sicherheitsrisiken entstehen.
Rahmenbedingungen der Außengastronomie
Außengastronomie, wie sie in Görlitz betrieben wird, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dies zeigt sich nicht nur in der Nachfrage bei den Gästen, sondern auch in der Tatsache, dass solche Betriebe zahlreichen gesetzlichen Vorgaben folgen müssen. Gastgewerbe Magazin weist darauf hin, dass insbesondere der Lärmschutz von Bedeutung ist und Gaststätten dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegen.
Besondere Regelungen existieren zudem für die Sperrstunden im Zusammenhang mit Außengastronomie. Die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis richtet sich jedoch nicht nur nach dem Lärmschutz, sondern auch nach baulichen Gegebenheiten und der Verkehrssicherheit, weshalb mitunter mehrere Anfragen für dieselbe Fläche vorliegen können.
Die aktuelle Situation der Bikini-Bar in Görlitz zeigt, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Vorgaben und städtischen Auflagen zu beachten, um einerseits den Betrieb aufrechtzuerhalten und andererseits die öffentliche Sicherheit zu garantieren.
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Ort | Görlitz, Deutschland |
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