Diäten-Hammer: Bundestagsabgeordnete kassieren 606 Euro mehr!

Diäten für Bundestagsabgeordnete erhöhen sich um 606 Euro ab Juli 2025. Kritik kommt von der Opposition, während der Automatismus verteidigt wird.
Diäten für Bundestagsabgeordnete erhöhen sich um 606 Euro ab Juli 2025. Kritik kommt von der Opposition, während der Automatismus verteidigt wird. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Ab dem 1. Juli 2025 sollen die Diäten für Bundestagsabgeordnete um 606 Euro pro Monat erhöht werden, was die monatlichen Bezüge auf nahezu 12.000 Euro ansteigen lässt. Laut Merkur beträgt die aktuelle Diät 11.227,20 Euro. Diese Erhöhung erfolgt jährlich und orientiert sich an der Nominallohnentwicklung, die durch einen Automatismus verwaltet wird. Dieser Automatismus wurde 2014 eingeführt, um öffentliche Debatten über Gehaltserhöhungen zu vermeiden, muss jedoch nach jeder Bundestagswahl erneut genehmigt werden.

Die Entscheidung zur Erhöhung der Diäten stößt auf massive Kritik, insbesondere von Seiten der Opposition, darunter die AfD und die Linke, die den Mechanismus und die Kopplung an die Lohnentwicklung in Frage stellen. Unions-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) verteidigt den bestehenden Mechanismus als notwendig, um die Bedeutung der Abgeordnetentätigkeit zu würdigen.

Hintergrund der Abgeordnetenentschädigung

Die Diäten, die Abgeordneten für ihre Tätigkeit gewährt werden, reichen in Deutschland bis ins Jahr 1906 zurück, als die Parlamentarier eine Entschädigung für ihre Arbeit erhielten. Der Begriff ‚Diäten‘ leitet sich vom lateinischen „dies“ (Tag) und dem mittellateinischen „dieta“ (Tagelohn) ab. In der Weimarer Republik und auch nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Abgeordnetenentschädigung rechtlich festgelegt. Aktuell beträgt die Abgeordnetenentschädigung seit dem 1. Juli 2024 11.227,20 Euro, welche seit 1977 steuerpflichtig, jedoch von Rentenbeiträgen befreit sind. Für diverse andere Länder variiert die Höhe der Abgeordnetenentschädigung erheblich, wie beispielsweise Österreich, wo Abgeordnete monatlich 9.375 Euro erhalten, oder die Schweiz, die durchschnittlich 76.138 CHF steuerpflichtiges Einkommen zahlt.

Ein weiteres wichtiges Element der Abgeordnetenentschädigung ist die steuerfreie Kostenpauschale, die sich derzeit auf 5.349,58 Euro monatlich beläuft und mandatsbezogene Ausgaben abdecken soll. Zudem sind Abgeordnete berechtigt, bis zu 12.000 Euro jährlich für Büroausgaben in Berlin erstattet zu bekommen. Kosten für Bahnfahrten und Inlandsflüge, die mit dem Mandat in Zusammenhang stehen, werden ebenfalls erstattet, was einen umfassenden finanziellen Rahmen für die Abgeordneten schafft.

Kontroversen rund um die Diäten

Das Thema Diäten ist ein Heikles: Zu niedrige Bezüge könnten Abgeordnete anfälliger für Bestechung machen, während hohe Diäten erheblichen politischen Gegenwind erzeugen können. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bezüge sind klar geregelt, und das Grundgesetz sichert einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1975 entschieden, dass die Entschädigung in der Höhe der Bedeutung des Amtes gerecht werden muss, was die kontinuierliche Diskussion über die Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigungen nährt.

Für weitere Informationen zur Abgeordnetenentschädigung und ihren rechtlichen Rahmenbedingungen ist ein detaillierter Bericht des Bundestages verfügbar.

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Ort Berlin, Deutschland
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