Razzia in Königs Wusterhausen: Pro-russischer Verein im Visier der Justiz

Königs Wusterhausen, Deutschland - Am Dienstagmorgen führten Polizei und Justiz umfangreiche Einsätze in Berlin, Königs Wusterhausen und Wandlitz durch. Der Anlass für diese Maßnahmen sind die laufenden Ermittlungen der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Im Mittelpunkt steht der Verein „Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe“, der seit seiner Gründung im Jahr 2015 in Berlin aktiv ist und sich auf humanitäre Hilfe in der Ostukraine konzentriert. Der Verein hat über 800 Projekte realisiert, wobei Güter sowohl an Zivilisten als auch an kämpfende Einheiten verteilt wurden. Recherchen zeigen, dass unter den gelieferten Artikeln auch militärisch nutzbare Güter wie Schmier- und Waffenöl sowie Zubehör für Kampfdrohnen waren, was den Verdacht gegen die Mitglieder des Vereins weiter erhärtet.
Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurden mehrere Objekte, darunter ein Grundstück in Zernsdorf und ein Vereinsbüro in Friedrichshain, überprüft. Laut Informationen von tagesschau.de wird gegen ein weiteres Vereinsmitglied, das sich in Russland aufhält, ein Haftbefehl erlassen. Dieses Mitglied soll in den Verdacht geraten sein, eine ausländische terroristische Vereinigung zu unterstützen. Die Bundesanwaltschaft eingestufte Volksrepubliken Donezk und Luhansk werden als terroristische Vereinigungen angesehen, was die Hintergründe der Ermittlungen noch brisanter macht.
Der Verein und seine Führung
Leiterin des Vereins ist die 52-jährige Liane K., die seit 2022 in Moskau lebt und dort im April 2023 eingebürgert wurde. Liane K. äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und hat zuvor erklärt, dass ihr Verein „in die strafrechtliche Ecke geschoben“ werde. Auch Unterstützung erhielt der Verein von Christian Dorst, dem Vizefraktionschef des BSW, der die vorgelegten Vorwürfe als „konstruiert“ bezeichnete. Ein weiterer zentraler Akteur ist Sven S., ein Mitglied des nationalistischen Rockerclubs „Nachtwölfe“, der 2023 die russische Staatsbürgerschaft angenommen hat.
Die Ermittlungen laufen bereits seit einiger Zeit und sind darauf ausgerichtet, die Verbindungen des Vereins zu pro-russischen Milizen in der Ost-Ukraine zu überprüfen. Es wird vermutet, dass die Vereinsmitglieder den russischen Angriffskrieg aktiv unterstützen und in der Zeitspanne von 2015 bis 2022 Gelder und Material in die umkämpften Gebiete geschleust haben.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Finanzierung solcher Aktivitäten steht in engem Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Terrorismusfinanzierung, wie sie in Deutschland geregelt sind. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) verweist auf die Bedeutung einer Risikoanalyse gemäß dem Geldwäschegesetz. Diese verpflichtet Organisationen dazu, die Risiken der Terrorismusfinanzierung eingehend zu prüfen und zu bewerten. Oftmals wird in der Praxis jedoch nur abstrakt mit dem Thema Terrorismusfinanzierung umgegangen, während viele potenzielle Risiken ungenutzt bleiben. Auf der Grundlage der aktuellen Entwicklungen zeigt sich, dass auch Spendenorganisationen in dieser Hinsicht nicht unproblematisch sind, da sie möglicherweise als Kanäle zur Finanzierung extremistischer Aktivitäten fungieren können.
Im Fall der „Friedensbrücke“ ist der Verdacht insbesondere auf die Verwendung gesammelter Gelder zur Unterstützung terroristischer Strukturen gerichtet, was die Ermittlungen von BKA und Bundesanwaltschaft weiter intensiviert. Diese Situationen erfordern eine kontinuierliche Überwachung aller Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, um die Effektivität der Sorgfaltspflichten zu gewährleisten.
Die aktuelle Situation rund um den Verein „Friedensbrücke“ wirft schwerwiegende Fragen zu den rechtlichen und ethischen Aspekten der Unterstützung von Kriegsaktivitäten auf und beleuchtet die Herausforderungen, die sich im Bereich der Terrorismusfinanzierung stellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen weiterentwickeln werden.
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Ort | Königs Wusterhausen, Deutschland |
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