Warten auf die Verwaltungsreform: Unklare Beschlusslage in Berlin!

Berlin, Deutschland - Am 3. Juni 2025 bleibt der Zeitplan für die Reform der Berliner Verwaltung unklar. Sechs Wochen vor der parlamentarischen Sommerpause soll der Senat ursprünglich am 26. Juni die Reform beschließen, doch diese Planung wird als wackelig eingeschätzt. Wahrscheinlicher scheint eine Verabschiedung am 10. Juli, dem letzten Plenartag vor der Sommerpause. Bisher sind noch inhaltliche Fragen, insbesondere zu Zuständigkeitsfragen zwischen Senat und Bezirken, offen. Laut Tagesspiegel sind die Fraktionen von Linkspartei und Grünen unzufrieden, da sie bislang keine Formulierungsvorschläge zur Einigung von der SPD erhalten haben, was diese bestreitet.
Einheitliche Formulierungen aller Fraktionen existieren noch nicht. Strittig sind unter anderem die Zuordnungen der Politikfelder Energie, Klima sowie gesellschaftlicher Zusammenhalt. Die Klärung der offenen Fragen erfolgt derzeit auf Ebene der Fraktionsspitzen, während Verwaltungsexperten nur mittelbar eingebunden sind. In dieser Situation bleibt unklar, wann der Innenausschuss die Verwaltungsreform beraten wird. Eine Sondersitzung wurde bislang nicht beantragt, und die reguläre Ausschusssitzung am kommenden Montag entfällt wegen eines Feiertags.
Gesetzespaket zur Verwaltungsreform
Der Berliner Senat hat bereits im Frühjahr ein Gesetzespaket zur Verwaltungsreform beschlossen, das ab 2026 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Aufgabenverteilung zwischen der Landesregierung und den Bezirken eindeutiger zu regeln. Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) betitelt die Reform als „neues Betriebssystem“ für die Hauptstadt und möchte damit unklare Zuständigkeiten beenden, auch das häufige „Behörden-Pingpong“ soll ein Ende finden. Der Senat hat auch Gespräche mit den oppositionellen Grünen und Linken geführt, die grundsätzlich bereit sind, die Reform zu unterstützen, auch wenn die Linken Kritik an Teilen des Gesetzentwurfs äußern, da sie von vorherigen Absprachen abweichen.
Die Reform beinhaltet Änderungen der Berliner Verfassung und ein neues Landesorganisationsgesetz. Ein zentraler Aspekt ist das Konnexitätsprinzip, welches sicherstellen soll, dass der Senat die nötigen Mittel für Aufgaben der Bezirke bereitstellt. Die Regelungen darüber, wann der Senat in bezirkliche Angelegenheiten eingreifen darf, werden klarer definiert, während Bezirke verbindlicher in die Planungen des Senats einbezogen werden müssen. Die Beratungen im Abgeordnetenhaus folgen nach dem Senatsbeschluss, und die endgültige Beschlussfassung soll ebenfalls vor der Sommerpause erfolgen, so rbb24.
Fortschritte und Herausforderungen
Im Herbst 2022 wurde die „Agenda zur Verwaltungsreform“ gestartet, um die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung zu steigern und die gesamtstädtische Steuerung zu verbessern. Geplante Maßnahmen umfassen die Überprüfung und Neujustierung von Zuständigkeiten sowie die Erhebung und Kritik von Aufgaben innerhalb aller Senatsverwaltungen, sodass ein Gesamtüberblick über das Zusammenwirken der Berliner Verwaltung entstehen kann. Der Senat strebt an, bis Ende 2023 einen Entwurf für das neue Landesorganisationsgesetz zu beschließen, mit dem die Reform in einem breiteren Rahmen fortgeführt werden soll, wie Berlin.de zu entnehmen ist.
Die klare Regelung der Aufgabenverteilung ist besonders wegen der begrenzten finanziellen Spielräume und des Fachkräftemangels von hoher Bedeutung. Der Prozess wird in zwei Phasen gegliedert: Zunächst erfolgt die Erhebung der bestehenden Aufgaben bis Ende des dritten Quartals 2024, gefolgt von einer umfassenden Aufgabenkritik zur Identifizierung von Optimierungsbedarfen. Bürgermeister Wegner betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen, Bezirken und dem Abgeordnetenhaus, um die Reform erfolgreich umzusetzen.
Details | |
---|---|
Ort | Berlin, Deutschland |
Quellen |