Ermittlungen gegen Cottbuser Oberbürgermeister wegen Titelmissbrauchs!

Ermittlungen gegen Cottbuser Oberbürgermeister wegen Titelmissbrauchs!
Cottbus, Deutschland - In Cottbus, der Stadt an der Spree, brodelt es aktuell gehörig. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Ermittlungen gegen den Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) aufgenommen. Der Anlass? Ein Verdacht auf Titelmissbrauch. Wie niederlausitz-aktuell.de berichtet, liegt eine Strafanzeige vor, die die Verwendung einer unzulässigen akademischen Bezeichnung ins Visier nimmt.
Im Kern geht es um den möglichen Verstoß gegen § 132a StGB, der den Missbrauch von Titeln regelt. Schick hatte in der Vergangenheit den Titel „Diplom-Verwaltungsbetriebswirt“ verwendet, sowohl auf seiner Wahlkampf-Homepage als auch auf der Stadtwebsite. Diese Bezeichnung könnte jedoch irreführend gewesen sein, da sein Abschluss an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Cottbus erworben wurde, einer Bildungseinrichtung, die nicht als staatlich anerkannte Hochschule gilt. Schick selbst hat von 2016 bis 2020 studiert und legte seine Diplom-Prüfung mit dem Notenwert „sehr gut (1,3)“ ab, was die Grundlage für den Titel „Verwaltungs-Betriebswirt (VWA)“ darstellt.
Der Vorwurf im Detail
Der Verdacht kam durch eine anonyme Anzeige auf, die die Staatsanwaltschaft auf die Karrierestationen Schicks aufmerksam machte. Laut radiocottbus.de steht im Raum, dass Schick den Titel genutzt hat, ohne klarzustellen, dass es sich um einen verwaltungsinternen Abschluss handelt. Er selbst hat zwar einen Formulierungsfehler eingeräumt, betont jedoch, dass ihm keine Täuschungsabsicht vorlag.
Das Thema Titelmissbrauch ist ein ernstes, denn gemäß § 132a StGB ist es strafbar, inländische oder ausländische akademische Grade und Titel unbefugt zu führen. Dies soll die Allgemeinheit vor Personen schützen, die durch falsche Bezeichnungen einen speziellen Status oder Vertrauenswürdigkeit erwecken, wie Wikipedia verdeutlicht. Für Schick könnte das bedeuten, dass das Ermittlungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und eine mögliche Anklage im Raum steht.
Die Stellungnahme von Tobias Schick
Tobias Schick hat die Situation nicht einfach hingenommen. In seiner öffentlichen Erklärung macht er deutlich, dass auf seiner Wahlkampf-Homepage eine irreführende Darstellung vorlag, die durch drei fehlende Buchstaben in einer Klammer verursacht wurde. Durch diesen Schreibfehler sei der Eindruck entstanden, er habe einen akademischen Grad erworben, der ihm nicht zustand. Schick versichert jedoch, dass er die Urkunde als Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) besitzt und somit den entsprechenden Bildungsweg absolviert hat.
Da die Identität des Anzeigenerstatters unbekannt ist und möglicherweise anonym bleibt, bleibt abzuwarten, wie die öffentliche Reaktion auf die Ermittlungen weiter verläuft. Das Verfahren wird nun von der Staatsanwaltschaft untersucht, und ob es zu einer Anklage kommt, steht noch in den Sternen.
Am Ende des Tages wird es spannend zu beobachten sein, wie sich die Dinge entwickeln, denn ein solcher Vorwurf wirft einen großen Schatten auf die politische Laufbahn eines Oberbürgermeisters. Cottbus schaut gespannt auf die Ergebnisse der Ermittlungen und hofft auf Klarheit in dieser aufgewühlten Lage.
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Ort | Cottbus, Deutschland |
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