Luftsportverein gegen Windkraft: Gericht stoppt Flugverkehrs-Klage!

Schipkau, Deutschland - Der Luftsportverein Aero-Club Schwarzheide hat kürzlich einen Eilantrag gegen die Genehmigung eines Windkraftprojekts in Schipkau eingereicht, der jedoch vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch zurückgewiesen wurde. Laut rbb24 stellte das Gericht fest, dass dem Verein die rechtliche Grundlage zur Anfechtung des Windrads fehle. Der Aero-Club argumentierte, dass das geplante Windrad die Sicherheit im Flugverkehr gefährden würde, vorrangig für die Segelflieger, die einst den ehemaligen Flugplatz in der Region nutzten.
Diese Argumentation fand jedoch kein Gehör bei den Richtern. Das Gericht wies darauf hin, dass der Flugbetrieb bereits eingestellt wurde, nachdem der Pachtvertrag für den Flugplatz im Jahr 2024 von den Gemeinden Schipkau und Schwarzheide gekündigt wurde. Diese Entscheidung war Teil eines Plans, das Gelände zur industriellen Nutzung freizugeben, was im November 2023 beschlossen wurde.
Windkraftanlage und rechtliche Aspekte
Die geplante Windkraftanlage in Schipkau hat eine Höhe von mehr als 360 Metern und soll bei konstanter Auslastung bis zu 3,8 Megawatt Strom liefern – ein Wert, der die Leistung herkömmlicher Anlagen übersteigt. Die Genehmigung für das Windrad wurde bereits im Dezember 2024 vom Landesamt für Umwelt Brandenburg erteilt. Mit der Inbetriebnahme des Windrades wird im Sommer 2025 gerechnet. Trotz des Widerspruchs des Aero-Clubs hat dieser rechtlich keine aufschiebende Wirkung, was bedeutet, dass die Bauarbeiten fortgesetzt werden können, trotz der Bedenken des Vereins, der rund 85 Mitglieder zählt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Windkraftanlagen wie das geplante Projekt in Schipkau sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt. Ein Genehmigungsverfahren ist notwendig, wenn Windenergieanlagen eine Höhe von mehr als 50 Metern erreichen. Ziel dieses Verfahrens ist es, mögliche schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Die Fachagentur Wind/Solar weist zudem darauf hin, dass bei der Genehmigung wichtige Aspekte wie Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz sowie Bauordnungsrecht berücksichtigt werden.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts und die damit verbundene Rückweisung des Eilantrags des Aero-Clubs verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen lokale Vereine stehen, wenn es um die Umsetzung von erneuerbaren Energien geht. Trotz dieser Hürden bleibt der Druck auf die Gemeinden und die Entscheidungsträger hoch, den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, insbesondere angesichts der strategischen Umweltprüfungen, die bis zum 30. Juni 2025 Erleichterungen im Genehmigungsverfahren bieten.
Die laufenden Entwicklungen in Schipkau werfen ein Licht auf die komplexen Wechselwirkungen zwischen Naturschutz, Luftverkehr und Windenergie, die in Zukunft noch weiter diskutiert werden müssen.
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Ort | Schipkau, Deutschland |
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