17-Jähriger feuert Schreckschusspistole in Gosen-Neu Zittau ab!

Ein 17-Jähriger schoss in Gosen-Neu Zittau mit einer Schreckschusspistole. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Ein 17-Jähriger schoss in Gosen-Neu Zittau mit einer Schreckschusspistole. Die Polizei ermittelt gegen ihn wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. (Symbolbild/NAG)

17-Jähriger feuert Schreckschusspistole in Gosen-Neu Zittau ab!

Seestraße, 15537 Gosen-Neu Zittau, Deutschland - Gestern, am 15. Juni 2025, sorgte ein Zwischenfall in Gosen-Neu Zittau für Aufregung. Ein 17-jähriger Jugendlicher wurde dabei beobachtet, wie er mit einer Schreckschusspistole in die Luft schoss. Die Anwohner in der Seestraße waren schnell alarmiert und riefen die Polizei, die zügig am Einsatzort eintraf. Der junge Mann übergab den Beamten umgehend die Waffe, sodass Schlimmeres verhindert wurde.

Glücklicherweise wurde bei diesem Vorfall niemand verletzt. Dennoch sehen sich die Behörden mit einem ernsten rechtlichen Problem konfrontiert: Der Jugendliche könnte wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Verantwortung gezogen werden. Die Polizei führt derzeit Ermittlungen durch, um festzustellen, ob er im Besitz eines „kleinen Waffenscheins“ war oder ob weitere waffenrechtliche Bestimmungen verletzt wurden, wie etwa die Regeln zum Führen von Schreckschusswaffen.

Schreckschusspistolen im Fokus

Doch was genau sind Schreckschusspistolen? Diese Waffen sind Nachbildungen von echten Feuerwaffen, die keine Projektile abschießen, sondern Kartuschenmunition – oft auch in Form von Platzpatronen oder Reizgas. Wie das Juraforum erklärt, wird der Erwerb, Besitz und das Führen dieser Waffen in Deutschland strengen Regeln unterworfen. Ab einem Alter von 18 Jahren können bestimmte Typen sogar ohne waffenrechtliche Erlaubnis gekauft werden. Wer jedoch eine solche Waffe außerhalb der eigenen vier Wände führen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein.

Die gesetzlichen Vorschriften sind klar: Das Führen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit ist auch mit Schein nur in Notwehrfällen erlaubt. Zudem wird unterstrichen, dass das Abfeuern aus kurzer Nähe schwerwiegende Verletzungen nach sich ziehen kann. Unbefugtes Abfeuern wird als gefährlicher Eingriff in den öffentlichen Frieden geahndet, was in diesem Fall eine ernste Konsequenz für den jungen Schützen haben könnte.

Ein weiterer Aspekt ist die Verantwortung der Zeugen: Die Polizei lobte das schnelle Handeln der Anwohner, das möglicherweise eine Eskalation der Situation verhindert hat. In einer Zeit, in der der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen – auch mit Schreckschusspistolen – immer mehr in den Fokus rückt, ist es entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger wachsam bleiben.

Es bleibt abzuwarten, welche rechtlichen Schritte gegen den 17-Jährigen eingeleitet werden. Wie es aussieht, sorgt dieses Ereignis für Diskussionsstoff zum Thema Waffengebrauch unter Jugendlichen und den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit Schreckschusswaffen.

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OrtSeestraße, 15537 Gosen-Neu Zittau, Deutschland
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