Gericht kippt Wasserversorgungsgesetz: Folgen für Strausberg und Erkner!
Gericht kippt Wasserversorgungsgesetz: Folgen für Strausberg und Erkner!
Strausberg, Deutschland - In einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg wurde festgestellt, dass die Regelungen zur Begrenzung der Trinkwasserbezugsmengen durch den Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) teilweise rechtswidrig sind. Wie rbb24 berichtet, kam es zu diesem Urteil nach einem Normenkontrollantrag von drei Grundstückseigentümern. Das Gericht kritisierte vor allem die Wasserversorgungssatzung und bezeichnete sie als „zu unbestimmt“. Ein klarer Maßstab für die gewährten Trinkwassermengen fehle völlig, und die Vorschriften verlangen von Grundstückseigentümern, bis spätestens März 2030 eine Anschlussgenehmigung zu beantragen.
Das OVG forderte den Verband auf, für jedes Grundstück eine maximale Trinkwassermenge festzulegen. Bis zu dieser Genehmigung soll sich das Nutzungsrecht am durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch orientieren, wobei bei gewerblicher Nutzung die Trinkwasserinstallation als Grundlage dienen sollte. Zudem stellte das Gericht klar, dass die allgemeine Ermächtigung des Verbandes zur Einschränkung des Verbrauchs bei drohender Wasserknappheit nicht beanstandet wird. Bewässerungsverbote und zeitlich befristete Nutzungsbeschränkungen sind daher zulässig, müssen sich allerdings an der konkreten Gefahrenlage orientieren.
Maßnahmen zur Sicherung der Wasserreserven
Um trotz der Rechtsunsicherheiten weiterhin zu handeln, hat der WSE bereits neue Verträge mit Neukunden im Privathaushaltsbereich abgeschlossen, die eine Deckelung der Wasserversorgung vorsehen. Laut maz-online sind pro Person 37 Kubikmeter Wasser pro Jahr in diesen Verträgen vorgesehen. Dies sei notwendig, falls die Entnahme von Grundwasser weiter eingeschränkt wird. Der Verband hat auch Affinitäten zu Industrieunternehmen, darunter den Elektroautobauer Tesla, der in Grünheide ansässig ist.
Die Situation mit den Wasserreserven bleibt angespannt: Der WSE hat nur eine begrenzte Genehmigung zur Entnahme von Grundwasser, und bestehende Flächennutzungspläne tragen zur Erschöpfung dieser Reserven bei. Eine hoffnungsvolle Nachricht könnte die Genehmigung des Umweltministeriums zur Förderung weiterer Wassermengen sein. Allerdings drohen bestehende Verträge bei Überschreitung der vereinbarten Menge mit Ordnungs- oder Bußgeldern, ein Stopp der Wasserversorgung bleibt den Bürgern jedoch erspart.
Trinkwasserstatistik und regionale Unterschiede
Wie die Statistiken des Bundesumweltministeriums zeigen, ist der Wasserverbrauch in Berlin, wo zwei Drittel des Trinkwassers aus Uferfiltrat stammt, mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 110 bis 115 Litern pro Tag erheblich höher als im Bundesdurchschnitt von 128 Litern. Berlin hat zudem im Vergleich zu anderen Regionen eine höhere Wasserwerkskapazität und könnte bei Bedarf geschlossene Wasserwerke wieder in Betrieb nehmen. Die Wasserbetriebe in der Hauptstadt sehen derzeit keinen Grund, die Wassermenge für Endverbraucher zu begrenzen.
Bei den steigenden Wasserverbrauchsraten im Berliner Speckgürtel sind die Aussichten jedoch angespannt. Experten betonen, dass ein sorgsamer Wassereinsatz nicht nur der Nachhaltigkeit dient, sondern auch als ein wichtiger Beitrag zum Energiesparen angesehen wird, da die Wasserförderung einen hohen Energieaufwand erfordert. Es wird also spannend bleiben, wie sich die Situation der Trinkwasserversorgung in kommenden Jahren entwickeln wird.
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Ort | Strausberg, Deutschland |
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