Allgemeinverfügung: Wasserentnahme aus der Spree ab 19. Juni verboten!

Ab dem 19. Juni 2025 erlassen die Landkreise Spree-Neiße Beschränkungen zur Wasserentnahme aus der Spree wegen Niedrigwasser.
Ab dem 19. Juni 2025 erlassen die Landkreise Spree-Neiße Beschränkungen zur Wasserentnahme aus der Spree wegen Niedrigwasser. (Symbolbild/NAG)

Allgemeinverfügung: Wasserentnahme aus der Spree ab 19. Juni verboten!

Spree-Neiße, Deutschland - Die Situation an der Spree verschärft sich! Ab dem 19. Juni 2025 müssen Anwohner und Eigentümer in den betroffenen Gebieten des Landkreises Spree-Neiße eine wichtige Maßnahme beachten. Der Landkreis erlässt eine Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus der Spree betrifft. In Anbetracht des andauernden Rückgangs des Wasserstands, insbesondere am Pegel Leibsch, ist dies eine notwendige Reaktion auf die anhaltende Trockenheit und die ansteigenden Temperaturen, die wenige Niederschläge zur Folge haben. Niederlausitz Aktuell berichtet, dass tagsüber zwischen 08:00 und 20:00 Uhr keine Wasserentnahme mittels Pumpvorrichtungen erlaubt ist, sofern nicht eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.

Die betroffenen Städte und Gemeinden umfassen Spremberg, Drebkau, Kolkwitz, Neuhausen/Spree, Wiesengrund, Felixsee sowie alle Gemeinden der Ämter Peitz und Burg (Spreewald). Diese Regelung bleibt bis auf Widerruf bestehen und ist auch im Amtsblatt sowie auf der Website des Landkreises veröffentlicht.

Hintergründe und Maßnahmen

Aber was steckt hinter dieser drastischen Entscheidung? Experten heben hervor, dass die Kombination aus hervorragendem Wetter und zu wenig Niederschlägen den Wasserstand in der Spree stark beeinflusst hat. Laut einem Bericht von Radio Lausitz führte diese Trockenheit bereits zu einem Niedrigwasser, das bei den Anwohnern Besorgnis auslöst. Um dem entgegenzuwirken, wurden bereits erste Maßnahmen ergriffen. Dazu gehört die Erhöhung der Wasserabgaben aus sächsischen Speichern und der Talsperre Spremberg sowie die Verringerung der Ausleitungen aus der Spree selbst.

Das Hauptziel dieser Allgemeinverfügung ist die Erhaltung der gewässerökologischen Funktionen. Dies wird nötig, um die regionalen Wasserressourcen zu schützen. Denn ohne diese Einschränkungen könnte sich der Zustand der Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern weiter verschlechtern, wie bereits zu beobachten ist. Dieser Aspekt wird häufig von den Behörden thematisiert, die auf die Notwendigkeit hinweisen, geeignete Anpassungsstrategien zu entwickeln.

Klimawandel und seine Auswirkungen

Ein weiterer wichtiger Faktor, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist der Klimawandel, der die Umweltbedingungen in den Gewässern stetig verändert. Wie Experten von der Landesanstalt für Umwelt Bayern berichten, können Kälteliebhaber-Arten abnehmen, während wärmeliebende Arten begünstigt werden und sich ausbreiten. Diese Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Artenvielfalt, sondern auch auf die Qualität des Wassers selbst. Auch die Zunahme von Wasserpflanzen und die Bedrohung durch Neobiota stellen eine Herausforderung dar.

Teile von Fischen leiden besonders unter den steigenden Temperaturen, die zu einem Stress führen und ihre Anfälligkeit für Krankheiten erhöhen können. Man sollte auch die Menschlichen Einflüsse, wie Wasserentnahmen und Einleitungen aus Kläranlagen, nicht vergessen, die die Gewässer zusätzlich belasten. Die Lebensgemeinschaften in diesen Gewässern stehen möglicherweise vor einem grundlegenden Wandel, der sich nicht nur auf das Naturbild auswirken wird, sondern auch auf die Lebensbedingungen der Anwohner.

Details
OrtSpree-Neiße, Deutschland
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