Bürokratie-Wahnsinn: Flugzeug wegen 10 Sekunden Verspätung gestrandet!

München, Deutschland - Deutschland hat eine umfassende Regelung bezüglich Nachtflugverbote, die kürzlich erneut in die öffentliche Diskussion geriet, als eine Condor-Maschine auf dem Weg von Mallorca nach München aufgrund einer verspäteten Landung um lediglich zehn Sekunden an der Genehmigung für die Landung scheiterte. Dies berichtete compact-online.de. Die Landung der Maschine war kurz vor Mitternacht geplant, allerdings wurde sie by das bayerische Verkehrsministerium untersagt, nachdem die Zeitgrenze überschritten war.
Die Passagiere dieser Maschine mussten nach Frankfurt-Hahn umgeleitet werden und wurden anschließend mit Bussen nach München transportiert. Dies führte zu einer Ankunft zu einem deutlich späteren Zeitpunkt am Dienstagvormittag. Kritik an dieser Entscheidung und dem bürokratischen Regelwerk wird laut, da immer wieder Fälle bekannt werden, in denen die strikten Gesetze das Reisen unnötig erschweren.
Nachtflugverbot und deren Umsetzung
Nachtflugverbote sind nicht nur ein bayerisches Problem, sondern betreffen viele deutsche Flughäfen. Anwohner üben häufig Druck auf die Politik aus, um den Flugverkehr einzuschränken. Eine Vielzahl von Vorschriften, die das Flugverkehrsmanagement betreffen, sind als „außergewöhnliche Umstände“ klassifiziert. Dabei können entschiedene Nachtflugbeschränkungen die Fluggesellschaften von Pflicht zur Ausgleichszahlungen entbinden, berichten passagierrechte.org.
Laut der Verordnung (EG) 261/2004 fallen Entscheidungen des Flugverkehrsmanagements und diese Nachtflugverbote in diese Kategorie. Gerichte wie das Amtsgericht Frankfurt am Main haben entschieden, dass Nachtflugverbote als externe Einwirkungen auf den Flugbetrieb der Airlines gedeutet werden und somit nicht unter den Einfluss der Fluggesellschaften fallen.
Zusätzlich wird diskutiert, ob zukünftige EU-Reformen die Passagierrechte im Falle von Verspätungen weiter einschränken könnten. So besteht die Möglichkeit, dass Änderungen im Flugplan infolge von Nachtflugverboten von den Airlines als außergewöhnliche Umstände geltend gemacht werden und sie folglich von der Haftung für entstehende Verspätungen freigestellt werden können, wie der Spiegel verdeutlicht.
Im Detail bedeutet dies, dass Airlines für Verspätungen, die beispielsweise durch technische Defekte oder andere unvorhersehbare Umstände entstehen, nicht zur Verantwortung gezogen werden können, solange sie sich im Rahmen der festgelegten Vorschriften bewegen. Die Regelungen zum Nachtflugverkehr zeigen somit die Komplexität und die Vielzahl von Faktoren auf, die im internationalen Luftverkehr eine Rolle spielen.
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Ort | München, Deutschland |
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