EU-Kommission startet Defizitverfahren: Österreich in der Krise!

Die EU-Kommission plant ein Defizitverfahren gegen Österreich wegen übermäßiger Neuverschuldung und schlechter wirtschaftlicher Lage.
Die EU-Kommission plant ein Defizitverfahren gegen Österreich wegen übermäßiger Neuverschuldung und schlechter wirtschaftlicher Lage. (Symbolbild/NAG)

Österreich, Land - Die Europäische Kommission hat die Einleitung eines Strafverfahrens gegen Österreich wegen übermäßiger Neuverschuldung beschlossen. Die Entscheidung fußt auf den alarmierenden Defizitzahlen des Landes, das im letzten Jahr ein Defizit von 4,7 Prozent des BIP verzeichnete, was die europäische Obergrenze von 3 Prozent deutlich überschreitet. Dies berichtet die Badische Neueste Nachrichten.

Österreich ist derzeit mit einer Wirtschaftskrise konfrontiert, die durch hohe Inflation, schwache Konsumnachfrage und eine anhaltende Rezession geprägt ist. Laut EU-Prognosen wird es das einzige EU-Mitglied sein, dessen Wirtschaft in diesem Jahr schrumpfen wird. Zudem prognostiziert der Fiskalrat eine Neuverschuldung von 4,4 Prozent für 2025, während das Finanzministerium von 4,5 Prozent ausgeht. Diese Werte liegen ebenfalls über der festgelegten Grenzlinie.

Zusammenhang mit der EU-Politik

Die EU-Kommission plant, am 20. Juni den EU-Finanzministern vorzulagen, das Verfahren gegen Österreich offiziell einzuleiten. Dieses Ereignis ist das zweite Mal seit 2009, dass ein solches Verfahren empfohlen wird. Der Beschluss resultiert aus der anhaltend hohen Neuverschuldung für die Jahre 2023 und 2024, welche bei 4,4 Prozent für 2023 und 4,2 Prozent für 2024 prognostiziert wird. Die Presse weist darauf hin, dass es derzeit keine Anzeichen für einen Rückgang der Neuverschuldung gibt.

Die österreichische Bundesregierung hat bisher keine Stellung zur möglicherweise geltend gemachten Ausweichklausel genommen, die anderen Ländern wie Finland und Lettland bei der Einhaltung der Schuldenregeln half, obwohl die hohen Defizitzahlen Österreich als „Ausreißer“ in der EU darstellt. Dies verdeutlicht, wie entscheidend die Einhaltung der Fiskalregeln für die Mitgliedsstaaten bleibt.

Folgen und Maßnahmen

Der nächste Schritt im Verfahren gegen Österreich erfordert Stellungnahmen des Wirtschafts- und Finanzausschusses geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits. Die österreichische Regierung hat bereits vorbereitet, dass Maßnahmen zur Senkung der Neuverschuldung ergriffen werden müssen, sollten tatsächlich Sanktionen verhängt werden. Kontrast berichtet, dass die Regeln zur Staatsverschuldung und zu Defiziten 2024 reformiert wurden, jedoch nach wie vor eine Schuldenobergrenze von 60 Prozent des BIP besteht. Die Vorschläge der Kommission an die EU-Finanzminister sollen die Richtung vorgeben, wie Österreich seine finanzielle Situation verbessern kann.

Mit der Einleitung eines Defizitverfahrens wird Österreich regelmäßig der EU-Kommission Bericht erstatten müssen, um die Fortschritte bei der Haushaltskonsolidierung zu dokumentieren. Ziel bleibt die Stabilität der Eurozone, wobei theoretisch bei anhaltenden Verstößen Strafen in Milliardenhöhe möglich sind, allerdings wurden solche Sanktionen in der Vergangenheit selten verhängt.

Das letzte Defizitverfahren, das 2012 eröffnet wurde, endete erfolgreich ohne Sanktionen, als das Defizit 2013 auf 1,5 Prozent gesenkt wurde, was den Rahmen der EU-Vorgaben zunächst wieder einhielt. Es bleibt abzuwarten, wie sich Österreichs finanzieller Kurs entwickeln wird und ob das Land in der Lage sein wird, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

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Ort Österreich, Land
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