Flugrechte-Änderung: EU beschließt Entschädigung erst nach vier Stunden!

Deutschland - Die EU-Staaten haben sich auf eine umstrittene Änderung der Entschädigungsregelungen für Flugverspätungen geeinigt, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechte von Passagieren haben könnte. Künftig sollen Reisende erst nach vier Stunden Verspätung Anspruch auf Entschädigung haben, statt wie bisher nach drei Stunden. Diese Regelung gilt für Flüge bis 3.500 Kilometer; Flüge von weiterer Distanz sind erst bei einem Verspätung von sechs Stunden entschädigungsfähig. Deutschland war bei dieser Entscheidung in der Abstimmung überstimmt und hat gegen die Änderung gestimmt, wobei die Bundesregierung sich für die Beibehaltung der aktuellen Drei-Stunden-Regel ausgesprochen hatte.
Die verschiedenen Entschädigungsstufen sind wie folgt geregelt: Bei einer Verspätung von drei Stunden besteht ein Anspruch auf 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge bis 3.500 Kilometer und 600 Euro für Langstreckenflüge über 3.500 Kilometer. Verbraucherschützer äußern Bedenken, dass die neue Regelung zu weniger Entschädigungen für Passagiere führen könnte. Airlines hingegen argumentieren, sie seien oft nicht in der Lage, innerhalb von drei Stunden ein Ersatzflugzeug bereitzustellen, was die neue Regelung theoretisch begründen soll.
Widerstand und Umfragen
Eine Umfrage zeigt jedoch, dass 73 Prozent der Passagiere bereit wären, erst nach fünf Stunden Verspätung einen Entschädigungsanspruch zu akzeptieren. Dies könnte auf ein gewisses Verständnis für die Herausforderungen der Airlines hindeuten, doch im Europaparlament gibt es deutlichen Widerstand gegen diese Reform. Abgeordnete betonen, dass sie die derzeitige Drei-Stunden-Regel beibehalten wollen. Für die endgültige Umsetzung der neuen Regelungen ist eine Zustimmung des Europaparlaments erforderlich.
Zusätzlich zu den Entschädigungen regelt die Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) die Rechte von Airline-Kunden. Diese gilt für alle Flüge von einem EU-Flughafen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei Ankunftsverzögerungen von mindestens drei Stunden können Passagiere Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro verlangen, abhängig von der Flugdistanz. Die Verordnung umfasst auch Informations- und Betreuungsleistungen während längerer Wartezeiten.
Rechte bei Verspätungen
Es ist wichtig, die unterschiedlichen Entschädigungsbeträge bei Verspätungen zu beachten:
- 250 Euro für Flüge bis 1.500 km
- 400 Euro für Flüge bis 3.500 km
- 600 Euro für Langstreckenflüge über 3.500 km
Ein Anspruch auf Entschädigung entfällt jedoch, wenn sich die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückführen lässt. Bei Abflugverzögerungen von mindestens fünf Stunden haben Passagiere das Recht, auf den Flug zu verzichten und den Flugpreis zurückzuerhalten.
Die anstehenden Änderungen und deren Auswirkungen auf die Passagierrechte sind ein zentrales Diskussionsthema innerhalb der EU und unterstreichen die Herausforderungen, mit denen Reisende konfrontiert sind. Die Reformen könnten nicht nur den finanziellen Ausgleich reduzieren, sondern auch ein Umdenken bezüglich der Verantwortlichkeiten von Fluggesellschaften in schwierigen Situationen fördern.
bnn.de berichtet, dass die Europäische Union mit dieser neuen Regelung einen Schritt in eine Richtung unternimmt, die einige Passagiere als nachteilig empfinden könnten. Zutreffend stellen sich daher die Fragen, wie viel Verantwortung die Airlines übernehmen sollen und inwieweit Fluggäste auch in Zukunft auf ihre Rechte bestehen können. Zu den Themen Entschädigung und Passagierrechte gibt es umfassende Informationen bei der spiegel.de sowie der verbraucherzentrale.de.
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