Gericht erklärt Saarbrücker Kommunalwahl für ungültig – AfD in der Krise!

Saarbrücken, Deutschland - Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat die Wahl zur Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken, die am 9. Juni 2024 stattfand, für ungültig erklärt. Dieses Urteil wurde am 27. Mai 2025 verkündet und verpflichtet das Landesverwaltungsamt, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Entscheidung ist das Resultat einer Klage der AfD, die gegen ihren Ausschluss von der Wahl vorgegangen war. Das Gericht entschied, dass nur ein zulassungsreifer Wahlvorschlag existierte und dass ein Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung nicht vorlag. Dennoch wurden aufgrund möglicher Auswirkungen auf die Sitzverteilung die Wahl und die damit verbundenen Vorschläge für ungültig erklärt. t-online berichtet.
Bei der Umfrage waren zwei Wahlvorschläge der AfD kurz vor der Wahl eingereicht worden. Der erste Wahlvorschlag nannte den Kläger als Vertrauensperson und den Landeschef der AfD als zuständige Parteileitung, während der zweite Wahlvorschlag den Vorsitzenden des AfD Kreisverbands Saarbrücken-Land sowie den 1. stellvertretenden Landesvorsitzenden der AfD Saar erwähnte. Diese Einreichungen wurden jedoch vom Wahlausschuss wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung zurückgewiesen. Die AfD argumentierte, dass der erste Vorschlag hätte zugelassen werden müssen und der zweite nicht.
Rückschläge für die AfD
Zusätzlich wurde die AfD nicht zur Wahl der Regionalversammlung im Saarland zugelassen. Dies bestätigte der Kreiswahlausschuss des Regionalverbandes während einer Sitzung im Saarbrücker Schloss. Wahlleiter Peter Gillo stellte fest, dass beide Listen, die im März 2024 eingereicht wurden, gegen das Verbot der Mehrfachbewerbung verstießen. Der Ausschluss der AfD von der Wahl führt dazu, dass die Partei bei der Regionalversammlung am 9. Juni nicht wählbar ist. Die Saarbrücker Zeitung berichtet.
Während der Sitzung kam es zu einem Eklat, als Vertreter beider AfD-Lager die Einreichung einer zweiten Liste bestritten. Der AfD-Vertrauensperson René Selzer kündigte an, Strafanzeige wegen Wahlfälschung zu erstatten, und behauptete, die zweite Liste sei nie aufgestellt worden. AfD-Landesvize Dieter Müller erklärte, die zweite Liste sei eine Bereichsliste, was üblicherweise zulässig sei. Wahlleiter Gillo wies jedoch darauf hin, dass es sich ebenfalls um eine Gebietsliste handele. Müller räumte schließlich ein, dass es einen Fehler bei der Listenaufstellung gab, was zur Ungültigkeit beider Listen gemäß Kommunalwahlgesetz führte.
Rechtliche und politische Folgen
Die AfD-Landeschef Carsten Becker warf Müller ein Täuschungsmanöver vor und betonte, dass mutwillige Listenverhinderungen Konsequenzen für die Partei haben würden. Müller wies eine Täuschungsabsicht zurück und stellte klar, dass er keine Vorabinformation über das Problem der zwei Listen erhalten hatte. Die rechtlichen und politischen Entwicklungen rund um die Kommunalwahl im Saarland zeigen die Spannungen innerhalb der AfD und zwischen den Parteien. Wahlrecht.de bietet weitere Informationen über das Wahlsystem im Saarland, welches eine Verhältniswahl mit geschlossenen Listen vorsieht.
Die Regionalversammlung im Regionalverband Saarbrücken setzt sich aus 45 Mitgliedern zusammen, die von den Bürgern der zehn verbandsangehörigen Städte und Gemeinden gewählt werden. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt fünf Jahre, in denen sie über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Regionalverbandes entscheiden. Mit der Ungültigkeit der Wahl und der damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten ist ungewiss, wie der Regionalverband in der kommenden Zeit reagieren wird.
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Ort | Saarbrücken, Deutschland |
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