Asylstreit: Gericht zwingt Merz zur Rückkehr der Flüchtlinge nach Deutschland!

Berlin, Deutschland - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin stellt einen bedeutenden Rückschlag für die neue Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dar. Die Gerichte entschieden am Montag, dass die von Merz im Wahlkampf versprochene Politik der Grenzschließungen als rechtswidrig gilt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung gegen Europarecht verstößt und Deutschland verpflichtet, Asylsuchende wieder ins Land zu lassen. Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass das Verwaltungsgericht Berlin mehrere Beschlüsse veröffentlicht hat, die mehr als 20 Seiten umfassen.
Besonders hervorgehoben wird von der 6. Kammer des Gerichts, dass die Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinen Entscheidungen die Verpflichtung zur Aufnahme von Asylsuchenden betont. Deutschland muss diesen Personen ein Anhörungsverfahren anbieten. In einem konkreten Fall wies das Gericht die Bundespolizei an, drei Asylsuchende aus Somalia, die über Polen einreisen wollten, nach Deutschland zu lassen. Diese Personen waren zuvor über Belarus und Litauen nach Polen gereist und an der deutschen Grenze zurückgewiesen worden. Eine der Asylsuchenden, eine junge Frau, gab an, minderjährig zu sein, was nach EU-Vorschriften die Rückschiebung in ein anderes Land verhindern könnte.
Rechtslage und Asylverfahren
Das Verwaltungsgericht stellt klar, dass es die Angaben der jungen Frau rechtssicher prüfen muss. Diese Entscheidung ist nicht nur eine Einzelfallentscheidung, sondern hat weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Asylgesetzgebung in Deutschland. Nach der Dublin-III-Verordnung ist eine Zurückweisung ohne Durchführung des vollständigen Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats unzulässig. Selbst wenn ein anderer EU-Staat zuständig ist, darf Deutschland die Betroffenen nicht ohne deren Zustimmung zurückschicken. Die Bundesregierung hatte sich auf eine „Notlage“ berufen, um von den üblichen Asylregeln abweichen zu können, doch das Gericht hielt dies für unbegründet und stellte fest, dass die Asylantragszahlen keine „Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit“ belegen.
Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar, auch wenn sie in einem Eilverfahren gefällt wurde. Wenn die drei Somalier nun nach Deutschland einreisen, können sie ihre Fälle im Detail schildern, was auch anderen Asylsuchenden zugutekommt. Darüber hinaus prägt der Gerichtsspruch die Diskussion um die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), die seit vielen Jahren geführt wird.
Reform des Asylsystems
Im Dezember 2023 einigten sich die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament auf eine umfassende Reform des Asylsystems. Diese Reform, die als die weitreichendste in den letzten Jahrzehnten gilt, wurde am 14. Mai 2024 beschlossen. Sie zielt darauf ab, ein einheitlicheres Vorgehen in der Migrationspolitik zu etablieren, jedoch findet sie auch Kritik aufgrund repressiver Maßnahmen, die den Zugang zu Asylverfahren erschweren könnten. Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist die Einführung eines Screening-Verfahrens zur Registrierung aller an den EU-Außengrenzen eintreffenden Schutzsuchenden.
Darüber hinaus sollen Entscheidungen über Asylanträge innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Die Reform sieht auch die Einführung eines verpflichtenden Solidaritätsmechanismus vor, um Staaten mit hoher Zahl an Schutzsuchenden zu entlasten. Nach den bisherigen Statistiken hat Deutschland im Jahr 2023 insgesamt 334.000 Asylanträge erhalten, was 29 Prozent der Gesamtanträge ausmacht. Viele Schutzsuchende kommen aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, der Türkei, Venezuela und Kolumbien.
Die reformierten Regelungen und das bestehende Dublin-System, das seit den 1990er-Jahren entwickelt wurde, zeigen den starken Wandel, der in der europäischen Asylpolitik notwendig ist, um sowohl den Rechtsrahmen als auch die humanitären Bedürfnisse der Personen zu berücksichtigen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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