Gerichtsurteil: Breymaier darf Bordellvorwürfe nicht mehr wiederholen!

Leni Breymaier verliert Gerichtsprozess gegen Bordellbetreiber in Stuttgart: Gericht verbietet ihre umstrittenen Äußerungen zur Prostitution.
Leni Breymaier verliert Gerichtsprozess gegen Bordellbetreiber in Stuttgart: Gericht verbietet ihre umstrittenen Äußerungen zur Prostitution. (Symbolbild/NAG)

Stuttgart, Deutschland - In einem aufsehenerregenden Rechtsstreit hat Leni Breymaier, ehemalige SPD-Landeschefin und Bundestagsabgeordnete, vor dem Landgericht Stuttgart verloren. Der Bordellbetreiber John Heer hatte Breymaier wegen ihrer Äußerungen in der Fernsehsendung „Zur Sache Baden-Württemberg“ verklagt, in der sie Frauen in Bordellen als unfreiwillig arbeitend bezeichnete und diese Aussagen mit Menschenhandel und Rockerbanden in Verbindung brachte. Das Gericht entschied, dass Breymaier diese Tatsachenbehauptungen nicht wiederholen dürfe, da sie unwahr seien und keine konkreten Belege vorgelegt wurden. Ihre allgemeinen Aussagen über Kriminalität im Rotlichtmilieu konnten die Vorwürfe nicht stützen, wie schwaebische-post.de berichtet.

Das Urteil, das im Rahmen eines Eilverfahrens ergangen ist, verpflichtet Breymaier zudem zur Zahlung der Gerichtskosten sowie der Anwaltskosten des Klägers. Bei einer Zuwiderhandlung über ihre nun untersagten Äußerungen droht ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Breymaier hat angekündigt, die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und mit ihrem Anwalt über mögliche rechtliche Schritte in der nächsten Instanz zu beraten. Laut swr.de betonte Heer, dass Breymaier ihre Position als Bundestagsabgeordnete missbrauche, um die Prostitution zu diskreditieren und damit auch seine Geschäftsinteressen zu schädigen.

Hintergrund und Relevanz

Breymaier, die seit 1982 Mitglied der SPD ist und bis 2025 für den Wahlkreis Aalen-Heidenheim im Bundestag saß, hat sich als Verfechterin eines Sexkaufverbots in Deutschland hervorgetan. Ihre Argumentation stützt sich auf der Annahme, dass viele Frauen in der Prostitution unterdrückt werden. Dies steht im Kontext aktueller Debatten über die Prostitution, insbesondere im Stuttgarter Leonhardsviertel, wo bis zur Kommunalwahl am 9. Juni ein neuer Bebauungsplan erwartet wird, der ein langfristiges Verbot der Prostitution vorsieht.

In einer breiteren Diskussion um Prostitution und Menschenhandel verweisen Experten und Menschenrechtsorganisationen auf relevante Literatur, die sich intensiv mit den Themen Prostitution, Zwangsprostitution und den Erfahrungen betroffener Frauen beschäftigt. Werke wie „Entmenschlicht. Warum wir Prostitution abschaffen müssen“ von Huschke Mau und „Sklavenmarkt Europa“ von Michael Jürgs sind nur einige Beispiele, die die Problematik aufgreifen, wie auf frauenrechte.de zu finden ist.

Die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart verdeutlicht die Spannungen zwischen öffentlichen Äußerungen über das Rotlichtmilieu und den rechtlichen Rahmen für diese Erklärungen. Breymaiers Fall zeigt, wie wichtig fundierte Argumentation und Beweise in solchen Debatten sind, insbesondere im Zusammenhang mit sensiblen Themen wie Prostitution und Menschenhandel.

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Ort Stuttgart, Deutschland
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