Hitzefrei am Arbeitsplatz? Linken-Chef van Aken fordert sofortige Maßnahmen!

Jan van Aken von der Linkspartei fordert Hitzefrei am Arbeitsplatz ab 26 Grad. Sofortmaßnahmen gegen die Klimakrise bis Juli 2025 nötig.
Jan van Aken von der Linkspartei fordert Hitzefrei am Arbeitsplatz ab 26 Grad. Sofortmaßnahmen gegen die Klimakrise bis Juli 2025 nötig. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Im Zuge der steigenden Temperaturen und der fortschreitenden Klimakrise fordert Jan van Aken, Vorsitzender der Linkspartei, eine grundlegende Reform des Arbeitsschutzes. In einem aktuellen Aktionspapier mit dem Titel „Hitzeschutz ist Arbeitsschutz – jetzt handeln“ schlägt van Aken vor, dass die tägliche Arbeitszeit bereits ab 26 Grad Celsius um ein Viertel verkürzt werden soll. Diese Forderung wurde am 9. Juni 2025 laut, und van Aken betont die dringende Notwendigkeit von Sofortmaßnahmen, die bis Juli 2025 umgesetzt werden sollten. Die gesundheitlichen Risiken, die durch exorbitante Temperaturen am Arbeitsplatz entstehen, sieht er als Teil einer sozialen Krise, die nicht ignoriert werden kann.

Eine Reihe konkreter Maßnahmen wird in dem Papier vorgeschlagen. Bei Temperaturen über 26 Grad sollten Mitarbeitende das Recht auf zusätzliche Pausen, ausreichend Wasser sowie Sonnenschutzmittel haben. Auch das Homeoffice wäre unter diesen Bedingungen eine Option. Bei extremen Temperaturen über 30 Grad könnte die Arbeitszeit sogar um bis zu 50 Prozent verkürzt werden. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Mitarbeiter nicht nur rechtlich geschützt, sondern auch praktisch vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen bewahrt werden.

Gesetzlicher Rahmen und Gesundheitsschutz

Der rechtliche Rahmen für den Hitzeschutz in Deutschland muss ebenfalls berücksichtigt werden. Laut des Arbeitsschutzgesetzes sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Diese Beurteilung ist ein zentrales Werkzeug zum Schutz vor übermäßiger Hitzebelastung. Bei Temperaturen über 26 Grad sind Arbeitgeber gefordert, spezifische Schutzmaßnahmen zu implementieren, um das Wohl ihrer Angestellten zu sichern. Hierzu zählen technische und organisatorische Maßnahmen. Persönliche Schutzmaßnahmen müssen nachrangig behandelt werden, wie im BGW erläutert wird.

Die Arbeitsstättenverordnung definiert zudem, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur angestrebt werden sollte. Bei Temperaturen über 30 Grad sind wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung der Beschäftigten gefordert. Diese gesetzlichen Anforderungen sind unerlässlich, nicht nur um die physische Gesundheit der Mitarbeitenden zu wahren, sondern auch um psychischen Belastungen durch hohe Temperaturen entgegenzuwirken.

Klimawandel und Auswirkungen auf den Arbeitsplatz

Die zunehmenden Hitzeperioden im Sommer, die durch den Klimawandel bedingt sind, haben direkte Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Eine Studie zeigt, dass durch erhöhte Wärmeexposition nicht nur gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen und Übelkeit auftreten können – auch das Unfallrisiko steigt signifikant. Zu den wichtigsten Symptomen von Hitzebelastung zählen Reizbarkeit und Schwäche, die die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten beeinträchtigen.

Dieser Kontext verdeutlicht, dass Arbeitgeber nicht nur zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet sind, sondern auch geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen, um die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sichern. Es bedarf eines Bewusstseins für die Risiken, die durch übermäßige Hitze am Arbeitsplatz entstehen und geeigneter Maßnahmen, um diesen Gefahren vorzubeugen. Neue technische Regelungen könnten zudem helfen, das Thema Hitze am Arbeitsplatz effizient zu adressieren.

Im Fazit zeigt sich, dass die Forderungen des Linkspartei-Chefs Jan van Aken zeitgemäß sind. Um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen, ist ein Umdenken bei den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen unabdingbar. Angesichts des bevorstehenden Klimawandels müssen sowohl Unternehmen als auch die Politik rasch handeln.

Details
Ort Deutschland
Quellen