Kostenexplosion im Rettungsdienst: Notfallhilfen teurer denn je!
Kostenexplosion im Rettungsdienst: Notfallhilfen teurer denn je!
Mecklenburgische Seenplatte, Deutschland - Im Kreis Mecklenburgische Seenplatte haben sich die Kosten für den Rettungsdienst deutlich erhöht. Das berichtet ndr.de. Der Preis für den Einsatz eines Rettungstransportwagens liegt jetzt bei satten 1.250 Euro – vorher mussten dafür nur 850 Euro bezahlt werden. Auch die Kosten für Notarztwagen haben sich fast verdoppelt. Diese Erhöhung geht auf steigende Ausgaben in den Bereichen Personal, Material und Energie zurück. Angesichts dieser Entwicklungen müssen die Krankenkassen künftig mehr an den Kreis zahlen, was in neuen Tarifverhandlungen festgelegt wurde.
Landrat Kärger (CDU) ließ verlauten, dass trotz dieser Steigerungen die Finanzierung des Rettungsdienstes gesichert sei. Um Missbrauch der Notrufnummer zu verhindern, wurden zudem die Strafen erheblich erhöht. In Notfällen wird immer empfohlen, die Nummer 112 zu wählen, um schnelle Hilfe zu erhalten.
Belastung für die Krankenkassen
Eine kritische Betrachtung der Lage zeigt, dass diese Preiserhöhungen nicht isoliert sind. Wie arzt-wirtschaft.de berichtet, belasten die ausgaben der Krankenkassen für Rettungsdienste die Versichertengemeinschaft zunehmend. Jährlich zahlen diese mittlerweile rund 3,5 Milliarden Euro aus Beitrags- und Bundesmitteln, wobei die Ausgaben in den letzten 25 Jahren von 700 Millionen Euro stark angestiegen sind. Viele Bundesländer ziehen sich zunehmend von der Finanzierung zurück, was auch Probleme bei der Kostenübernahme mit sich bringt.
Ein zentrales Problem ist die Unklarheit, welche medizinisch nötigen Fahrten die Krankenkassen übernehmen müssen. Dies führt zu großen Unterschieden in der Abrechnung zwischen den Ländern und schafft Fehlanreize – während die Länder und Kommunen über die Infrastruktur entscheiden, tragen die Krankenkassen die Kosten für die Rettungsdienste.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Finanzierung des Rettungsdienstes ist im Rettungsdienstgesetz (RDG) geregelt. Dieses Gesetz hat das Ziel, eine bedarfsgerechte und leistungsfähige Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. In regelmäßigen Verhandlungen mit den Krankenkassen werden die nötigen Kosten für Rettungswachen, Fahrzeuge und Personal ermittelt und dieser Prozess legt auch die Benutzungsentgelte fest. Neben den Zahlungen der Krankenkassen erhält der Rettungsdienst zudem öffentliche Förderung, beispielsweise vom Land Baden-Württemberg für spezielle Projekte wie den Baby-Notarztwagen und das Projekt „FirstAED – Team der Lebensretter“ drk-rdhu.de.
Insgesamt spiegelt die aktuelle Situation die Herausforderungen wider, denen sich Rettungsdienste gegenübersehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Lage langfristig entwickeln wird und ob neue Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können.
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Ort | Mecklenburgische Seenplatte, Deutschland |
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