Rostocks E-Scooter-Chaos: So soll das Abstellen sicherer werden!

Rostocks E-Scooter-Chaos: So soll das Abstellen sicherer werden!

Rostock, Deutschland - In Rostock wird aktuell an einer verbesserten Regelung für E-Scooter gearbeitet. Laut der Nordkurier sind derzeit maximal 2000 E-Scooter in der Stadt als Leihfahrzeuge zugelassen. Das Parken dieser elektrisch betriebenen Tretroller sorgt jedoch oft für Probleme. Unachtsames Abstellen führt nicht nur zu unübersichtlichen Gehwegen, sondern auch zu Gefahren für mobilitätseingeschränkte Personen. Besonders für ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen ist dieses wilde Abstellen eine echte Stolperfalle.

Die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich daher zusammengetan, um ein verkehrssicheres Free-Floating-System für E-Scooter zu fordern. Sie haben einen Antrag zur Bürgerschaftssitzung eingereicht, der klarere Regeln und eine stärkere Verantwortung der Anbieter vorsieht. Christian Albrecht, Fraktionsvorsitzender der Linksfraktion, unterstreicht die Notwendigkeit eines sicheren und barrierefreien Systems, das die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt und nicht auf Kosten von schwächeren Gruppen geht. Dabei sind technische Maßnahmen wie Geofencing und Fotodokumentation zentral, um unsachgemäßes Abstellen zu verhindern.

Verbesserte Infrastruktur für E-Scooter

Eine vielversprechende Neuerung ist die geplante Erweiterung der Abstellflächen in der Innenstadt von derzeit acht auf zwanzig. Ab Sommer sollen diese neuen Flächen zur Verfügung stehen und ab 2026 sind weitere Abstellmöglichkeiten an stark frequentierten Orten vorgesehen. Dies würde nicht nur das Stadtbild aufwerten, sondern auch die Nutzung der E-Scooter erleichtern. Nutzer sind verpflichtet, ein Foto vom korrekt abgestellten E-Scooter hochzuladen, um ihre Fahrt zu beenden, was zur Sensibilisierung für das ordnungsgemäße Abstellen beiträgt.

In diesem Zusammenhang wird auch die bestehende Satzung überarbeitet, um eine verbindliche Restgehwegbreite von mindestens 1,80 Metern sicherzustellen. Der Kommunale Ordnungsdienst soll zudem mehr Befugnisse erhalten, um Verstöße gegen die neuen Regelungen zu ahnden. Diese Maßnahmen, die ab dem 23. Juli 2025 beschlossen werden sollen, könnten einen gesunden Schritt in Richtung einer besseren Verkehrsinfrastruktur für alle bedeuten.

Regeln für E-Scooter-Nutzer

E-Scooter fahren nur dort, wo Radverkehr erlaubt ist, und dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen lediglich mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs sein, wenn diese durch Zusatzzeichen freigegeben sind. Auch Überlegungen, E-Scooter künftig mit Blinkern auszustatten und Steuerungselemente für eine getrennte Vorder- und Rückbremse zu implementieren, sind im Gange, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Die ADAC weist darauf hin, dass E-Scooter nur für eine Person zugelassen sind und eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist.

Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist streng reguliert, die gleichen Grenzwerte wie im Autoverkehr gelten. Bei einer Alkoholkonzentration von 0,5 bis 1,09 Promille müssen die Fahrer mit hohen Bußgeldern rechnen. Diese Maßnahmen zur Sicherheit sollen vor allem Unfälle mit schweren Personenschäden, die in den letzten Jahren zugenommen haben, reduzieren. Die geplanten Neuregelungen zur Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV) sollen voraussichtlich 2025 in Kraft treten und zeigen das Bestreben der Stadt, ein sichereres Umfeld für radelnde und rollende Verkehrsteilnehmer zu schaffen.

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OrtRostock, Deutschland
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