Streit um Steg am Zernsee: Naturschutzbund verklagt Marina!

Der Wassertourismus in Brandenburg steht im Mittelpunkt eines Streits um die neue Steganlage in Werder; NABU klagt für den Naturschutz.
Der Wassertourismus in Brandenburg steht im Mittelpunkt eines Streits um die neue Steganlage in Werder; NABU klagt für den Naturschutz. (Symbolbild/NAG)

Werder (Havel), Deutschland - Wassertourismus in Brandenburg erlebt einen Aufschwung. Immer mehr Menschen entdecken die Schönheiten der Region vom Wasser aus. In diesem Kontext plant die Hafenunternehmung Marina Zernsee in Werder (Havel) den Ausbau ihrer Steganlage am Großen Zernsee. Diese Initiative stößt jedoch auf Widerstand des Naturschutzbundes (Nabu), der auf die Gefahren für die umliegende Natur hinweist.

Obwohl der Landkreis Potsdam-Mittelmark der Marina die Baugenehmigung erteilt hat und der Steg bereits gebaut wurde, hat der Nabu Klage eingereicht und vorläufig Recht erhalten. Der neue Steg verläuft durch ein geschütztes Seerosenfeld, welches laut Nabu nicht für Bauvorhaben verwendet werden darf. Seerosen sind nicht nur eine Augenweide, sondern bieten auch Lebensraum für zahlreiche Wassertiere, darunter der vom Aussterben bedrohte Haubentaucher.

Konflikt um den Steg

Der Geschäftsführer der Marina Zernsee, Randy Schirmeister, gab an, dass das Unternehmen 2,5 Millionen Euro in den Ausbau investiert hat und sich aktuell in einer wirtschaftlichen Notlage befindet. Schirmeister beklagt, dass keine Dialogbereitschaft seitens des Nabu vorhanden war. Er schlägt eine Umbaumaßnahme vor, die den Steg um 15 Meter versetzen würde, um die Seerosen zu schützen. Diese Lösung wird jedoch vom Nabu abgelehnt, da sie als unzureichend angesehen wird.

Darüber hinaus kommt das Bauvorhaben nicht ohne Kritik. Beide Parteien, sowohl die Hafenbetreiber als auch der Nabu, üben Tadel am Landkreis aus, der die Genehmigung erteilt hat, ohne die Auswirkungen auf das Seerosenfeld ausreichend zu berücksichtigen. Aktuell ist die Nutzung des Stegs eingeschränkt, um weiteren Schaden an den Seerosen zu vermeiden.

Rechtliche Auseinandersetzung

Bereits seit dem 10. August 2023 war die Steganlage im Bau, und seitdem hat der Nabu sein rechtliches Vorgehen intensiviert. Er versucht in einem Eilverfahren, den Betrieb der Steganlage zu unterbinden, da diese im Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ liegt. Der Vorsitzende des NABU Brandenburg, Björn Ellner, kritisierte die Entscheidung des Landkreises als Missachtung des Landschaftsschutzes und fordert einen besseren Schutz der Naturräume.

Um die Situation zu klären, hat der Nabu vor dem Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Ihr Anliegen ist es, weiteren Schaden an dem Seerosenfeld zu verhindern und darauf hinzuweisen, dass der Gebietscharakter des Landschaftsschutzgebietes durch die Bauarbeiten beeinträchtigt wird. Bislang hat sich der Landkreis nicht zu den Vorwürfen geäußert und verweist auf das laufende Verfahren.

Die Bedeutung des Naturschutzes in Brandenburg kann nicht genug betont werden. Das Referat N4 des Landesumweltamtes, das für Artenschutzregelungen und die Überwachung geschützter Arten zuständig ist, unterstreicht die Wichtigkeit der Erhaltung von Lebensräumen für bedrohte Arten. Solche Maßnahmen sind entscheidend für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Region, während der Wassertourismus weiterhin wächst.

Die weitere Entwicklung dieser Auseinandersetzung bleibt spannend und könnte entscheidend für die Schaffung eines Gleichgewichts zwischen wirtschaftlichem Interesse und dem Schutz der Natur in dieser reizvollen Region sein.

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Ort Werder (Havel), Deutschland
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