Delmenhorst: Klage gegen Stadtverwaltung wegen untätiger Schulplanung!

Max-Planck-Straße, 27749 Delmenhorst, Deutschland - Die Ratsgruppe Delmenhorster Liste/Die Linke (DL/DL) hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg eine Untätigkeitsklage gegen die Stadtverwaltung Delmenhorst eingereicht. Dies berichten die Weser-Kurier. Andreas Neugebauer, Geschäftsführer der Ratsgruppe, kritisiert die Verwaltung scharf für die Vernachlässigung von Anliegen, die nicht in deren Interessen liegen. Insbesondere fordert die Gruppe seit zwei Jahren ein Schulwegsicherungskonzept, das nach einem schweren Unfall in der Max-Planck-Straße sowie der Bismarckstraße notwendig wurde.
Im Rahmen der Klage wird außerdem auf die Verzögerung bei der Planung einer Förderschule für geistige Entwicklung hingewiesen, deren Errichtung am 4. September 2019 beschlossen wurde. DL/DL argumentiert, dass die Untätigkeit der Verwaltung nicht nur gegen das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verstößt, sondern auch die Rechte der betroffenen Schüler und ihrer Eltern verletzt.
Kritik an der Stadtverwaltung
Neugebauer betont, dass seit der Beschlussfassung zur Förderschule mehr als fünf Jahre vergangen sind, ohne dass nennenswerte Fortschritte erzielt wurden. Oberbürgermeisterin Petra Gerlach (CDU) sollte bis zum 20. Mai 2023 einen verbindlichen Zeitplan für die Errichtung der Förderschule vorlegen. Ratsherr Heinrich Lau äußerte Bedenken darüber, ob der Zeitplan eingehalten werden kann.
Des Weiteren kritisiert Neugebauer die unzumutbaren Unterrichtsbedingungen, die sich aus der Zersplitterung der Förderschule auf drei verschiedene Standorte ergeben. Erste Stadtrat Markus Pragal verweist in diesem Kontext auf eine Antwort der Stadt an DL/DL, die jedoch keine Fortschritte in Aussicht stellt. Gerlach begründet die Verzögerungen vor allem mit den begrenzten personellen Ressourcen im städtischen Gebäudemanagement und dem derzeitigen Fokus auf den Kita-Ausbau.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen, auf die sich DL/DL stützt, sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz festgelegt. Diese umfassen essentielle Aspekte der Kommunalverfassung, die auch die Pflichten der Kommunalverwaltungen regeln. Laut aktueller Gesetzeslage, die zuletzt am 21. Juni 2023 geändert wurde, sind die Kommunen verpflichtet, Entscheidungen zeitnah umzusetzen, insbesondere wenn sie die Schulen und deren Schüler betreffen (Bundestag).
Die Auseinandersetzung zwischen der Ratsgruppe und der Stadtverwaltung Delmenhorst zeigt, wie wichtig eine effiziente Verwaltung in der kommunalen Praxis ist, insbesondere in Bereichen, die für die Lebensqualität der Bürger entscheidend sind.
Um mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren, empfehlen wir einen Blick in die detaillierte Inhaltsübersicht der kommunalen Verfassung, die unter anderem verschiedene Abschnitte zu Vertretung, innere Kommunalverfassung, und Aufsicht enthält (Voris).
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Ort | Max-Planck-Straße, 27749 Delmenhorst, Deutschland |
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