Rentner wegen Totschlags verurteilt: Ehefrau mit Kissen erstickt!

Ein 85-jähriger Rentner wurde wegen Totschlags zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er seine chronisch kranke Frau erstickt hatte.
Ein 85-jähriger Rentner wurde wegen Totschlags zu zwei Jahren Bewährungsstrafe verurteilt, nachdem er seine chronisch kranke Frau erstickt hatte. (Symbolbild/NAG)

Mühlhausen, Deutschland - Ein 85-jähriger Rentner wurde am Landgericht Mühlhausen wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Mann hatte im Januar 2022 seine 82-jährige, chronisch kranke und bettlägerige Ehefrau in der Nacht mit einem Kissen erstickt. Wie die FAZ berichtet, hatte der Rentner unmittelbar nach der Tat die Polizei gerufen und erklärt, dass er seine Frau „erlösen“ wollte. Die Tragik des Falls wirft grundlegende Fragen zur Sterbehilfe auf, besonders in einem rechtlichen Umfeld, das sich in Deutschland als schwierig erweist.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, plädierte jedoch auf Totschlag in einem minderschweren Fall. Das Gericht entschied, dass der Gedanke an Sterbehilfe nicht tragfähig sei, da die Ehefrau nie den Wunsch geäußert hatte, aus dem Leben zu scheiden. Vorsitzende Richterin Gerhild Jumpertz unterstrich, dass das Tötungsverbot absolut sei und das Leben eines Menschen nicht bewertet werden dürfe.

Rechtliche Aspekte der Sterbehilfe

Die Situation rund um Sterbehilfe in Deutschland ist kompliziert und wird regelmäßig von rechtlichen und ethischen Debatten begleitet. Der § 217 des Strafgesetzbuches, der geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe stellt, wurde vom Bundesverfassungsgericht als nicht grundgesetzkonform angesehen. Dennoch bleibt aktive Sterbehilfe verboten, gemäß § 216 StGB kann sie mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden, erklärt die Anwalt.org.

Der Paragraph unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Formen der Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe, wie das Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen durch eine Patientenverfügung, ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Indirekte Sterbehilfe, bei der schmerzlindernde Medikamente eingesetzt werden, die möglicherweise das Leben verkürzen, ist ebenfalls zulässig. Trotzdem bleiben geschäftsmäßige Sterbehilfeorganisationen in Deutschland verboten, während in Ländern wie Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg unter bestimmten Bedingungen aktive Sterbehilfe erlaubt ist.

Gesellschaftliche Perspektiven

Die Tragödie dieses Falls zeigt die emotionale und gesellschaftliche Komplexität, die um das Thema Sterbehilfe kreist. Trotz einer steigenden Lebenserwartung gibt es Krankheiten, die großes Leid verursachen. Der Fall des rentnerlichen Täters wirft zudem die Frage auf, inwieweit Angehörige in solchen Extremsituationen handeln dürfen und wie das Rechtssystem hierbei reagieren sollte. Kritiker bemängeln die bestehende Rechtsunsicherheit und die unklare Haftung von Ärzten, die im Kontext von Sterbehilfe agieren.

Der Rentner, der seine Frau gelebt hat, bis ihre Krankheit sie stark einschränkte, zeigte in der Urteilsbegründung keine Anzeichen von Reue und erhielt auf Grund seines hohen Alters, des Geständnisses und fehlenden Vorstrafen eine Bewährungsstrafe. Der Richter wies darauf hin, dass die Tat rechtlich sehr nah am Mord sei, entschied jedoch aufgrund der Umstände auf Totschlag. Währenddessen gab es Bedenkzeit für die politische und gesellschaftliche Diskussion über Sterbehilfe, die in Deutschland nach wie vor ein brisantes Thema bleibt.

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Ort Mühlhausen, Deutschland
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