Essingen senkt Tempo: Neuer Blitzer und 30er-Zone auf Bahnhofstraße!

Essingen, Deutschland - Seit Anfang Mai gilt auf der Essinger Ortsdurchfahrt ein Tempolimit von 30 km/h, das sich vom Ortseingang bei der Tankstelle Raab/Miske bis zum Ortsausgang in Richtung Lauterburg erstreckt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern. Am 27. Mai wurde zudem ein neuer Blitzer auf Höhe der Gartenstraße installiert, der beide Fahrtrichtungen überwacht.
Wie die Schwäbische Post berichtet, ist dieser Blitzer Teil des Lärmaktionsplans, da die Bahnhofstraße zu den am stärksten befahrenen Abschnitten in Essingen gehört. Die Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen fließen nicht an die Gemeinde, sondern an den Ostalbkreis.
Ein alter Blitzer, der zuvor am nördlichen Ortseingang stand, musste aufgrund von Straßenbaumaßnahmen entfernt werden. Um die Verkehrssicherheit weiter zu erhöhen, wird in Lauterburg eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h anstelle von 50 km/h eingeführt. Diese Entscheidung beruht auf den unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen und nicht auf Lärmschutzgründen. Der Abschnitt zwischen dem Feuerwehrhaus und dem Ortsausgang in Richtung Essingen bleibt jedoch bei Tempo 50.
Geplante Maßnahmen in Forst
In der Nachbargemeinde Forst bleibt der Wunsch nach einer Tempo-30-Regelung auf der gesamten Ortsdurchfahrt vorerst unerfüllt. Bürgermeister Wolfgang Hofer hebt jedoch das Potenzial für Tempo 30 in Forst hervor, insbesondere aufgrund der Anliegen von Anwohnern, Fahrradfahrern und des schlechten Straßenzustands. Die Verkehrsbehörde sieht Möglichkeiten zur Erweiterung des bestehenden 30er-Bereichs, insbesondere im Kurvenbereich zwischen der Bushaltestelle und der Kapelle.
In der Diskussion um Geschwindigkeitsbegrenzungen sind auch allgemeine Verkehrsregeln von Bedeutung. Laut dem ADAC endet eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht automatisch an der nächsten Kreuzung oder Einmündung. Auch ohne wiederholte Verbotszeichen bleibt die Begrenzung bestehen, was ortsunkundige Fahrer betreffen kann. Ein Aufhebungszeichen ist notwendig, um die Geschwindigkeitsbegrenzung offiziell zu beenden, was insbesondere an Gefahrenstellen wie Baustellen oder engen Kurven relevant ist.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm unterstützt diese Auffassung, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen dort enden, wo die Gefahr für ortsunkundige Fahrer vorüber ist, auch wenn keine weiteren Schilder vorhanden sind. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu fördern und Missverständnisse zwischen Fahrern zu vermeiden.
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Ort | Essingen, Deutschland |
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