Pestizide aus dem Hubschrauber: Gefahr für den Mosel-Apollofalter!

Unteres Moseltal, Deutschland - In den steilen Weinlagen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2023 Pflanzenschutzmittel per Hubschrauber gespritzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, indem es einen Eilantrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Einsatz abwies. Die DUH sieht in den Pestiziden eine zentrale Ursache für den bedrohlichen Rückgang des Mosel-Apollofalters, einer der seltensten Tagfalterarten Europas, die unter dem höchsten europäischen Schutzstatus steht. Trotz dieser besorgniserregenden Entwicklung prüft die DUH, ob sie gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde einlegen wird.
Die Genehmigung für die Hubschrauberspritzungen wurde von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Rheinland-Pfalz erteilt. Die Spritzungen starten in der Regel kurz vor der Flugzeit des Mosel-Apollofalters, der zwischen Mitte Mai und Ende Juni aktiv ist. Kritiker bemängeln, dass die Genehmigung der Spritzungen trotz laufenden Gerichtsverfahrens und ohne Ankündigung erteilt wurde.
Die Relevanz des Mosel-Apollofalters
Die DUH argumentiert, dass die Pestizid-Spritzungen eine bedeutende Bedrohung für den Mosel-Apollofalter darstellen, dessen Vorkommen bereits stark eingeschränkt ist. Die Umweltschützer nehmen an, dass die Anwendung von Fungiziden, zu denen auch PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) gehören, negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt hat. Diese Chemikalien sind als „Ewigkeits-Chemikalien“ bekannt und haben sich als gefährlich für die Umwelt erwiesen.
Der Einsatz von Pestiziden aus der Luft ist in Deutschland seit 2011 zwar verboten, doch diese Regelung sieht Ausnahmen vor, insbesondere im Weinbau an den Steilhängen der Mosel. Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig solche Ausnahmegenehmigungen, die jedoch von der DUH und der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen angefochten werden. Die DUH kritisiert außerdem, dass in der Vergangenheit keine ausreichenden Maßnahmen von Bund und Ländern zum Schutz des Mosel-Apollofalters ergriffen wurden.
Rechtslage im Pflanzenschutz
Die Regelungen im deutschen Pflanzenschutz sind umfassend und werden durch EU-Recht sowie nationales Recht bestimmt. Das Pflanzenschutzgesetz sowie mehrere Verordnungen, wie die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, regeln unter anderem das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und deren Anwendung. Laut der Richtlinie 2009/128/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verabschieden.
Weinbauministerin Daniela Schmitt (FDP) verteidigt die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und betont, dass der Steillagenweinbau an der Mosel ohne diese Mittel nicht fortgeführt werden kann. Das Ministerium gibt an, dass bei der Genehmigung der Spritzungen die erforderlichen pflanzenschutzrechtlichen und naturschutzfachlichen Erfordernisse eingehalten worden seien. Dennoch bleibt das Schicksal des Mosel-Apollofalters ungewiss, während sowohl Umweltschützer als auch die Weinbauern um die Zukunft der Region kämpfen.
In den kommenden Wochen wird entscheidend sein, ob die DUH das Verfahren weiter vorantreibt und ob weitere Maßnahmen zum Schutz des Mosel-Apollofalters ergriffen werden. Die Debatte um den Pflanzenschutz hat in dieser Region eine hohe Relevanz, nicht nur für den Naturschutz, sondern auch für die Landwirtschaft insgesamt.
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Ort | Unteres Moseltal, Deutschland |
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