Wichtiger Sieg für den Weinbau: Pflanzenschutzmittel bleiben erlaubt!

Mosel, Rheinland-Pfalz, Deutschland - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Ablehnung eines Eilantrags der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde von Weinbauministerin Daniela Schmitt als bedeutender Erfolg für den Steillagenweinbau an der Mosel gefeiert. In einem aktuellen Urteil wurde die Fortsetzung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft in Moselapollofaltergebieten für das Jahr 2025 genehmigt. Schmitt betont die Notwendigkeit dieser Mittel zur Erhaltung der Weinbaukultur in der Region und hebt die Verbindung zwischen dem Schutz des Moselapollo und dem Steillagenweinbau hervor. „Der Weinbau trägt wesentlich zur Pflege der Hanglandschaften bei“, erklärte sie und wies darauf hin, dass ohne eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung Verbuschungen drohen, die das Habitat des bedrohten Apollofalters gefährden könnten. https://mwvlw.rlp.de
Die DUH hatte ursprünglich den Schutz des Moselapollo, einer endemischen Falterart, gegen den Einsatz von Luftfahrzeugen zur Ausbringung von Fungiziden gefordert. Diese Anträge wurden jedoch abgewiesen, da das Land Rheinland-Pfalz nachweisen konnte, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten wurden. Die Verwendung von Hubschraubern für Spritzungen in den Weinbaustellagen sei weiterhin zulässig, allerdings nur unter strengen Auflagen und j jährlichen Genehmigungen. Diese Regelungen stehen im Widerspruch zu den Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA), das Mindestabstände zur Vermeidung von Schäden für den Moselapollo fordert.https://www.umweltbundesamt.de
Der Moselapollo und seine Herausforderungen
Der Moselapollo ist auf spezielle Pflanzenarten angewiesen und bewohnt eine stark begrenzte Fläche von etwa 400 Hektar, die seit den 1980er Jahren um bis zu 90 Prozent geschrumpft ist. Ursachen für diesen dramatischen Rückgang sind unter anderem der Verlust seiner Lebensräume durch Veränderungen in der Landwirtschaft, den Klimawandel und den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Der Weinbau ist jedoch entscheidend für den Erhalt der Lebensräume des Moselapollo, da er die Hanglandschaften offenhält und die Pflege von Weinbergsmauern und -terrassen sicherstellt.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in der Vergangenheit Genehmigungen für Fungizide erteilt, wobei jedoch keine Schutzbestimmungen für den Moselapollo eingeführt wurden. Dies hat zu Bedenken geführt, da für einige Fungizide hohe Toxizitäten festgestellt wurden. Der Einsatz von Drohnen für Spritzungen könnte hier eine umweltfreundlichere Lösung bieten, da diese Technologien gezielter und sicherer arbeiten können. Der erste Drohneneinsatz im Moseltal ist für das Frühjahr 2024 geplant.https://deutscher-weinbauverband.de
Zukunftsorientierte Ansätze im Weinbau
Die Notwendigkeit, den Weinbau umweltverträglicher zu gestalten, wird auch in einem aktuellen Vorschlag der EU zur Wiederherstellung der Natur deutlich. Die EU-Kommission zielt darauf ab, den Biodiversitätsverlust umzukehren und Schutzgebiete zu stärken, was auch Auswirkungen auf den Weinbau hat. Die Deutsche Weinbauverband (DWV) fordert eine differenzierte Betrachtung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, der sich am Schutzcharakter von Gebieten orientieren sollte.
- Weinbau fördert nachweislich die Biodiversität.
- Trockenmauern bieten Lebensraum für geschützte Arten.
- Steillagen in der Moselregion tragen erheblich zum ökologischen Gleichgewicht bei.
Die DWV setzt sich für kooperative Ansätze ein, um die Interessen der Winzer mit den Anforderungen an den Artenschutz in Einklang zu bringen. Ein Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren ist unerlässlich, um einen nachhaltigen Weinbau zu gewährleisten und gleichzeitig den Lebensraum des Moselapollo zu schützen. Ein Umstieg auf pilzwiderstandsfähige Weinsorten könnte hier eine zukunftsweisende Lösung bieten, um die Herausforderungen anzugehen, die sowohl dem Weinbau als auch den artgeschützten Chefs drohen.
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Ort | Mosel, Rheinland-Pfalz, Deutschland |
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