Rundfunkbeitrag: Befreiungen auf Rekordhöhe – Millionen profitieren!

Erfahren Sie, wer von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist, und welche Sozialleistungen entscheidend sind. Lesen Sie mehr.
Erfahren Sie, wer von der Rundfunkbeitragspflicht befreit ist, und welche Sozialleistungen entscheidend sind. Lesen Sie mehr. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Der Beitragsservice hat seinen Jahresbericht zum Rundfunkbeitrag 2024 veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass die Zahl der Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind, Ende 2024 auf 2,4 Millionen gestiegen ist. Dies stellt einen Anstieg von 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar, was den ersten Anstieg seit 2018 markiert. Hauptgründe für die Befreiungen sind Grundsicherung im Alter und Bürgergeld, die für viele Haushalte eine finanzielle Entlastung darstellen.

Etwa 62,5 Prozent der Befreiungen, was rund 1.525.900 Personen entspricht, sind auf das Bürgergeld zurückzuführen. Zudem erhalten 689.961 Menschen (28,3 Prozent) Befreiungen aufgrund von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Weitere Gruppen, die sich registrieren lassen können, sind unter anderem Empfänger von Ausbildungsförderung nach BAföG, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Sozialleistungen und Befreiungsmöglichkeiten

Nach Informationen von rundfunkbeitrag.de sind Personen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen, von der Rundfunkbeitragspflicht befreit. Dazu zählen unter anderem:

  • Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und spezielle Pflegehilfen

Die Antragstellung für eine Befreiung erfolgt online, wobei das Formular ausgedruckt und mit den notwendigen Nachweisen an den Beitragsservice gesendet werden muss. Befreiungen können bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern die entsprechenden Nachweise erbracht werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Dauer der Befreiung von der Gültigkeitsdauer des Leistungsbescheides abhängt.

Entwicklung der Einnahmen

Im Jahr 2024 sanken die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag auf 8,74 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 3,14 Prozent entspricht. Diese Entwicklung wird als Folge des Endes des bundesweiten Meldedatenabgleichs interpretiert, der maßgeblich zur Bestimmung der beitragspflichtigen Haushalte beitrug. Trotz des Anstiegs der Befreiungen blieb die Zahl der angemeldeten Wohnungen mit etwa 40,5 Millionen nahezu konstant.

Für schwerbehinderte Personen gibt es zusätzliche Ermäßigungen, und die Antragstellung für solche Ermäßigungen erfordert ebenfalls eine aktive Beantragung. Personen mit einem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis erhalten einen Nachlass auf ein Drittel des Rundfunkbeitrags.

Alle Berechtigten, die sich für eine Befreiung oder Ermäßigung interessieren, werden ermutigt, die Informationen auf der Website des Beitragsservice zu nutzen, um weitere Details zu erfahren und die notwendigen Schritte einzuleiten. Die Materialien und Formulare sind ebenfalls im Newsroom des Rundfunkbeitrags-Service verfügbar, um den Bürgern den Zugang zu erleichtern.

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Ort Deutschland
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