Schwarzarbeit im Fokus: Kontrollen in Sachsen-Anhalt zeigen alarmierende Zahlen

Schwarzarbeit im Fokus: Kontrollen in Sachsen-Anhalt zeigen alarmierende Zahlen
Mansfeld-Südharz, Deutschland - Am 16. Juni 2025 fand in Sachsen-Anhalt eine umfassende bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Baubranche statt, die vom Hauptzollamt Magdeburg organisiert wurde. In der Prüfung waren 81 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unterwegs, die insgesamt 18 Objekte in verschiedenen Städten wie Wittenberge, Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Merseburg überprüften. Laut Magdeburger News wurden dabei 297 Arbeitnehmer befragt, und es wurden zwei Arbeitgeberprüfungen durchgeführt.
Die Ergebnisse dieser Initiative sind aufschlussreich. Insgesamt wurden 15 Strafverfahren sowie 14 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, wobei 34 Fälle weiterer Ermittlungen bedurften. In 9 dieser Fälle wiesen die Ermittler Auffälligkeiten beim Mindestlohn nach. Fast gleich mehrfach gab es Fluchtversuche von Arbeitnehmern, die in Halle (Saale) und Merseburg scheiterten. Ein weiterer Schock war, dass mehrere Arbeitnehmer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt waren. Insgesamt wurden 29 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt und Beschäftigung eingeleitet, wovon 22 Fälle Halle (Saale) und Merseburg betrafen.
Die Rolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist eine wichtige Einheit des deutschen Zolls mit dem Ziel, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Wie Wikipedia berichtet, hat die FKS die Aufgabe, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Bestimmungen und Meldepflichten zu überprüfen. Auch die Kontrolle von Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III sowie die Einhaltung von Arbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Der Personalbedarf der FKS wird aktuell auf etwa 9.000 Arbeitskräfte geschätzt, mit einer geplanten Steigerung auf bis zu 11.500 bis 2029, was zeigt, wie ernst die Behörden die Bekämpfung der Schwarzarbeit nehmen. Die Aufgabenerweiterung, die 2019 mit dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) einherging, gibt der FKS ausgeweitete Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse, um effektiver gegen Arbeitgeber vorzugehen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Konsequenzen und Strafen
Die Folgen für Verstöße gegen das Gesetz sind erheblich. Im Jahr 2024 summierte sich der Schaden durch Schwarzarbeit auf rund 766 Mio. Euro. Knapp 97.000 Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet, was die Dimension des Problems deutlich macht. Gerichte verhängten insgesamt 1.277 Jahre Freiheitsstrafen wegen Schwarzarbeit, wie das Bundesfinanzministerium darlegt.
Die FKS kommt bei diesen Kontrollen auch mit verschiedenen Behörden zusammen, um die Situationslücken zu schließen und die notwendigen Daten zur Nachverfolgung zu erhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der illegalen Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern, was laut den gesetzlichen Bestimmungen mit empfindlichen Strafen für Arbeitgeber geahndet werden kann.
Ob die Ergebnisse dieser großangelegten Prüfung in Sachsen-Anhalt tatsächlich zu einer signifikanten Verbesserung der Situation führen werden, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch klar: Schwarzarbeit bleibt ein heißes Eisen, das sowohl die Wirtschaft als auch den sozialen Zusammenhalt in Deutschland belastet.
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Ort | Mansfeld-Südharz, Deutschland |
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