Familie Moratschke trotz Ungezieferbefall mit Kündigung bestraft!

Familie Moratschke aus Stendal kämpft gegen Ungezieferbefall und fristlose Kündigung durch den Vermieter. Experten beleuchten rechtliche Aspekte.
Familie Moratschke aus Stendal kämpft gegen Ungezieferbefall und fristlose Kündigung durch den Vermieter. Experten beleuchten rechtliche Aspekte. (Symbolbild/NAG)

Familie Moratschke trotz Ungezieferbefall mit Kündigung bestraft!

Stendal, Deutschland - In Stendal sorgt die Familie Moratschke für Schlagzeilen, und zwar nicht aus erfreulichem Anlass. Seit sieben Jahren leben sie in ihrer Mietwohnung, doch ein schwerwiegendes Problem hat ihre Wohnsituation zur Belastung gemacht. Die Wohnung ist von Ungeziefer, konkret von Kakerlaken und Mäusen, befallen – ein Zustand, der für viele Mieter einen legitimen Grund zur Mietminderung darstellt. Laut dem Deutschen Mietrecht haben Betroffene das Recht, die Miete in solchen Fällen zu kürzen, da der Ungezieferbefall die Wohnnutzung erheblich beeinträchtigt.

Doch anstatt Hilfe anzubieten, sieht sich die Familie nun mit einer fristlosen Kündigung des Vermieters konfrontiert. Dieser begründet die Kündigung mit einem vermeintlichen Schmähbericht durch die Moratschkes und dem damit verbundenen Stören des Hausfriedens. Dies ist umso brisanter, als die Familie sich bereits an die Hausverwaltung gewandt hat, um das Problem anzugehen – jedoch ohne Erfolg. Die Beschwerden scheinen im Nichts zu verhallen, und als sie Kontakt zur Presse aufnahmen, erhielt die Familie prompt die Kündigung, wie Tag24 berichtet.

Vorwürfe und rechtliche Schritte

Für Franziska Moratschke und ihren Ehemann, die mit ihren sechs Kindern in der Wohnung leben, ist die Situation unerträglich. Insbesondere da sie anmerken, dass das Ungezieferproblem bereits zwei Jahre nach dem Einzug begann und diese Plage bis heute anhält. Die frühere Mieterin, Melanie Goll, untermauert dies mit ihrer eigenen Erfahrung: Bereits zwei Wochen nach ihrem Einzug hatte sie mit Kakerlaken zu kämpfen.

Mit ihrer Kündigung sieht sich die Familie nicht nur einem Hausverbot gegenüber, sondern auch einer Räumungsklage. Um sich gegen diese Maßnahmen zur Wehr zu setzen, hat die Familie rechtlichen Beistand eingeholt und Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Zudem wird ihnen unterstellt, selbst für den Ungezieferbefall verantwortlich zu sein, was im Hinblick auf geltendes Mietrecht fragwürdig ist. Vermieter sind verpflichtet, ihre Wohnungen in einem einwandfreien Zustand zu überlassen und für Schäden verantwortlich zu sein, sofern sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über bestehende Probleme informiert waren.

Die Auswirkungen auf die betroffenen Mieter

Die Sache wird zusätzlich kompliziert durch die Tatsache, dass etwa 20 bis 30 Prozent der rund 200 Wohnungen im Wohnkomplex ebenfalls betroffen sind. Mieter, die in solchen Situationen nicht selbst Hand anlegen dürfen, könnten dennoch gesundheitliche Schäden erleiden, wie es bei Hygieneschädlingen der Fall ist. Auch Möbel und Lebensmittel sind gefährdet, an denen der Ungezieferbefall gravierende Schäden anrichten kann.

Die Moratschkes stehen damit exemplarisch für viele Mieter, die in ähnlichen Lebenslagen stecken. Das Vorgehen des Vermieters wirft einige Fragen auf: Wie weit ist das Recht der Mieter sicher? Und was können betroffene Familien unternehmen, um gegen solche Ungerechtigkeiten anzugehen? Die Wohnqualität und das Wohl der Mieter sollten in einer Sozialgemeinschaft stets an erster Stelle stehen – auch in Stendal.

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OrtStendal, Deutschland
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