Ferienjobs in Sachsen: Tipps für sichere und faire Arbeit für Jugendliche!

Ferienjobs in Sachsen: Tipps für sichere und faire Arbeit für Jugendliche!
Leipzig, Deutschland - Der erste Schultag der Sommerferien in Sachsen steht kurz bevor: Am 28. Juni 2025 beginnt für viele Jugendliche und Kinder die Ferienzeit. Und was wäre da besser, als die Gelegenheit zu nutzen, um während dieser freien Tage etwas Taschengeld zu verdienen? Radio Leipzig berichtet, dass dieses Vorhaben, vor allem für Schüler, äußerst beliebt ist.
Doch bevor man sich in die Arbeitswelt stürzt, gilt es, ein paar wichtige Punkte zu beachten. Der DGB Sachsen liefert dazu einige hilfreiche Tipps. Ein schriftlicher Vertrag ist unabdingbar. Dieser sollte alle relevanten Informationen über Aufgaben, Arbeitszeiten und Bezahlung enthalten. Das schützt nicht nur die Jugendlichen, sondern sorgt auch für Klarheit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Die richtigen Jobmöglichkeiten und Grenzen
Wohin zieht es die jungen Menschen? Grundsätzlich dürfen Jugendliche unter 15 Jahren nicht arbeiten. Ab 13 Jahren ist es mit elterlicher Zustimmung erlaubt, allerdings nur für maximal zwei Stunden am Tag – in der Landwirtschaft sogar bis zu drei Stunden. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren sind in ihrer Jobwahl flexibler, müssen allerdings darauf achten, dass ihre Tätigkeiten leicht und ungefährlich sind. Beliebte Jobs sind Gartenarbeit, Zeitung austragen, Kellnern und Botengänge, und vor allem in der Gastronomie sind die Möglichkeiten hoch im Kurs.
- Erlaubte Arbeiten für Jugendliche:
- Gartenarbeit
- Zeitung austragen
- Kellnern
- Botengänge
Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Ferienjobs sind die Arbeitszeiten. Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass Jugendliche zwischen 15 und 17 höchstens acht Stunden täglich und insgesamt 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Diese Zeitrahmen gelten von 6 bis 20 Uhr, wobei es Ausnahmen für bestimmte Berufszweige gibt: Beispielsweise dürfen 16-Jährige in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.
Rechte und Pflichten beim Ferienjob
Wer älter als 18 Jahre ist, darf immerhin mit einem Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde rechnen. Für jüngere Arbeitssuchende gibt es keine vergleichbare Regelung – sie sind oft auf den Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde angewiesen, bis sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Diese Bestimmungen sind im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes festgelegt, das zudem klare Regeln für Pausen und Arbeitszeiten aufstellt. So haben beispielsweise unter 18-Jährige Anspruch auf eine Pause von 30 Minuten bei einer Arbeitsdauer von 4,5 bis 6 Stunden.
Aber nicht nur auf die Bezahlung sollten junge Menschen achten. Bei Problemen mit dem Arbeitgeber ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen und gegebenenfalls Kontakt zu Aufsichtsbehörden aufzunehmen. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können für Arbeitgeber teuer werden.
Abschließend lässt sich sagen: Ferienjobs bieten eine wertvolle Möglichkeit, erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln und gleichzeitig ein wenig Geld zu verdienen. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und auf die richtige Vertragssituation achtet, kann in dieser Sommerzeit ein gutes Händchen zeigen!
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Ort | Leipzig, Deutschland |
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