VW-Fahrer mit 3,05 Promille: Schlangenlinien im Vogtland!

Ein betrunkenes Fahrlager (64) gefährdete den Verkehr im Vogtlandkreis mit 3,05 Promille. Ermittlungen und Führerscheinentzug folgen.
Ein betrunkenes Fahrlager (64) gefährdete den Verkehr im Vogtlandkreis mit 3,05 Promille. Ermittlungen und Führerscheinentzug folgen. (Symbolbild/NAG)

VW-Fahrer mit 3,05 Promille: Schlangenlinien im Vogtland!

Pöhl, Vogtlandkreis, Deutschland - Im Vogtlandkreis, genauer gesagt in Pöhl, sorgte ein 64-jähriger VW-Fahrer am Samstagvormittag, 15. Juni 2025, für erhebliches Aufsehen. Der Mann war gegen 11:15 Uhr auf der S 297 entdeckt worden, als er in Schlangenlinien fuhr und schließlich in den Gegenverkehr geriet. Glücklicherweise kam es nur zu Beinah-Zusammenstößen, was die Zeugen zu alarmieren veranlasste. Die Polizei konnte den Fahrer in Netzschkau auf der Schützenstraße anhalten und einem Atemalkoholtest unterziehen. Das Ergebnis war erschreckend: 3,05 Promille.

Wie tag24 berichtet, wurden sofort Maßnahmen ergriffen. Die Beamten entnahmen dem Fahrer eine Blutprobe, sicherten seine Fahrzeugschlüssel und führten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein. Solch eine hohe Alkoholisierung ist nicht nur gefährlich, sondern fällt auch unter die Kategorie der absoluten Fahruntüchtigkeit. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt man in Deutschland als strafbar und muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, wie ADAC erläutert.

Die Promillegrenzen in Deutschland

In Deutschland gibt es strenge Regeln, wenn es um Fahren unter Alkoholeinfluss geht. Für Fahranfänger, unter 21 Jahre Oder in der Probezeit, gilt ein absolutes Alkoholverbot mit einer Promillegrenze von 0,0. Ab 0,3 Promille wird es kritisch, da hier die relative Fahruntüchtigkeit einsetzt. Bei 0,5 bis 1,09 Promille wird es zur Ordnungswidrigkeit, während ab 1,1 Promille eine absolute Fahruntüchtigkeit gegeben ist, die strafbar ist. Wer gar über 1,6 Promille kommt, für den wird zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) erforderlich, so die Ausführungen von führerscheine.de.

Alkohol am Steuer gefährdet andere Verkehrsteilnehmer und kann oft fatale Folgen haben. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss drohen neben dem Führerscheinentzug auch hohe Geldstrafen oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen, besonders wenn Personen zu Schaden kommen. Und auch wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel für Schäden Dritter aufkommt, kann sie bei Alkohol am Steuer bis zu 5000 Euro zurückfordern.
Nicht zu vergessen sind die möglichen Bußgelder, die bei solchen Verstößen fällig werden – bei 0,0 Promille sind es beispielsweise bereits 250 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Fazit und Ausblick

Der Vorfall in Pöhl zeigt eindringlich, wie gefährlich Fahren unter Alkoholeinfluss sein kann. Die Gesetze sind klar und deutlich, und wer die Promillegrenzen missachtet, der muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Es ist zu hoffen, dass dieser Fall eine Warnung für viele ist, doch bitte vorsichtig zu sein und die Regeln zu respektieren. Denn die eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer sollte immer an erster Stelle stehen.

Details
OrtPöhl, Vogtlandkreis, Deutschland
Quellen