Schmitt fordert sofortige Steuererleichterungen für Unternehmen in Deutschland

Schmitt fordert sofortige Steuerentlastungen für Unternehmen in Deutschland bis 2026, um Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Schmitt fordert sofortige Steuerentlastungen für Unternehmen in Deutschland bis 2026, um Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Die wirtschaftliche Stabilität Deutschlands steht auf der Kippe. Am 5. Juni 2025 fordert der rheinland-pfälzische Minister Schmitt sofortige Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft und zur Förderung neuer Investitionen. In seiner Stellungnahme betont er, dass Deutschland wettbewerbsfähige Steuerbedingungen ab 2026 benötigt und nicht erst ab 2028. Unternehmen benötigen Planungssicherheit, attraktive Rahmenbedingungen und echte Entlastung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, so Schmitt. Besonders für mittelständische und familiengeführte Unternehmen sind faire Bedingungen von zentraler Bedeutung.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das geplante steuerliche Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, das laut Schmitt sofortige Wirkung entfalten soll. Der Minister sieht die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer ab 2028 als zu spät für viele Unternehmen an. Zügige Maßnahmen wie die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und des Thesaurierungssteuersatzes sind für die wirtschaftliche Dynamik von entscheidender Bedeutung.

Investitionssofortprogramm und steuerliche Anpassungen

Am 3. Juni 2025 haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm in den Bundestag eingebracht. Ein Tag später, am 4. Juni 2025, hat das Bundeskabinett einen Regierungsentwurf mit identischem Inhalt beschlossen. Ziel der Initiative ist es, den Wirtschaftsstandort Deutschland durch wachstumswirksame Investitionen zu stärken und langfristige Entlastungswirkungen zu erzielen. Neben der Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind auch eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes und eine Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes geplant.

Die steuerlichen Änderungen sehen eine Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes von 15 % auf 10 % bis 2032 vor, sowie eine Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen von 70.000 EUR auf 100.000 EUR. Diese Maßnahmen sollen sich insgesamt auf knapp 46 Mrd. EUR Steuermindereinnahmen in den Veranlagungsjahren 2025 bis 2029 auswirken. Eine Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages ist für den 23. Juni 2025 geplant, gefolgt von der ersten Lesung im Bundestag am gleichen Tag.

Hintergrund und Herausforderungen

Die Unternehmensbesteuerung in Deutschland liegt bei etwa 30 Prozent, was erheblich über dem OECD-Durchschnitt von etwa 23 Prozent und dem EU-Durchschnitt von 21,1 Prozent liegt. Diese hohen Steuern und bürokratischen Hürden setzen Unternehmen, insbesondere Start-ups und innovative Mittelständler, stark zu. Frische Kapitalgenerierung wird dadurch erschwert, und viele Firmen verlagern ihre Investitionen ins Ausland, um von attraktiveren Bedingungen zu profitieren. Laut dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ist die letzte größere Steuerreform in Deutschland bereits 2008 erfolgt.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, schlagen die DIHK eine Unternehmenssteuer von maximal 25 Prozent sowie die sofortige Abschaffung des Solidaritätszuschlags vor. Zudem sollten die Abschreibungsbedingungen verbessert oder Investitionsprämien eingeführt werden. Solche Maßnahmen könnten die wirtschaftliche Erholung fördern, den Aufbau neuer Kapazitäten beschleunigen und Arbeitsplätze schaffen, betont der DIHK.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie die politischen Entscheidungsträger auf die Forderungen aus der Wirtschaft reagieren und ob sie sich für notwendige Entlastungen und Anreize entscheiden werden, um Deutschlands wirtschaftliche Zukunft zu sichern.

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Ort Deutschland
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