Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Habeck: Verleumdungsverdacht aufgedeckt!

Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Vizekanzler Robert Habeck wegen möglicher Verleumdung. Klärung folgt.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Vizekanzler Robert Habeck wegen möglicher Verleumdung. Klärung folgt. (Symbolbild/NAG)

Dresden, Deutschland - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) eingeleitet. Der Anfangsverdacht bezieht sich auf eine mögliche Verleumdung gegenüber der Vorsitzenden der BSW, Sahra Wagenknecht. Wagenknecht hatte am 13. November 2024 selbst Strafanzeige in Dresden gestellt, nachdem Habeck bei einer Wahlkampfveranstaltung der Grünen am 30. August 2024 im Dresdner Rundkino inhaltlich unzutreffende Tatsachen über die BSW und sie selbst geäußert haben soll. Die Verteidigung von Habeck argumentiert, dass es sich um eine ergänzende, zulässige Meinungsäußerung handelt, die im Rahmen einer politischen Debatte stattfand.

Die sächsischen Ermittler haben inzwischen die Präsidentin des Deutschen Bundestages, Julia Klöckner (CSU), um die Aufhebung von Habecks Immunität gebeten. Eine Entscheidung des Bundestages steht jedoch noch aus. Diese Immunität, die im Grundgesetz verankert ist, schützt politische Mandatsträger vor Strafverfolgung. Der Bundestag muss für eine Aufhebung in einem klar geregelten Verfahren zustimmen, bevor die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln kann. Dies wurde ebenfalls in einer Analyse der Rechtslage zu Immunität in Deutschland beschrieben.

Hintergrund des Verfahrens

Habeck ist aufgrund seiner Position als Bundestagsabgeordneter durch Immunität vor einem weiteren Ermittlungsverfahren geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für das laufende Verfahren könnten üble Nachrede nach Paragraph 186 und Äußerungsdelikte nach Paragraph 188 des Strafgesetzbuches umfassen. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Paragraph 188 erhöht zudem das Strafmaß für Äußerungsdelikte gegen Politiker, wobei die Mindeststrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren liegt. Allerdings ist noch unklar, ob dieser Paragraph auch im Fall von Beleidigungen gegen Gruppen anwendbar ist.

Sahra Wagenknecht hat angekündigt, juristisch gegen Habeck vorgehen zu wollen. Im Vorfeld musste Habeck eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, als er äußerte, es sei „widerlich“, sich für Meinungen bezahlen zu lassen, eine Behauptung, die er im Rahmen des sächsischen Landtagswahlkampfs aufgestellt hatte.

Immunität und ihre Bedeutung

Immunität ist in Deutschland im Grundgesetz geregelt und schützt Abgeordnete vor politisch motivierten Anzeigen. Immunität gilt für alle Bundestagsabgeordneten während ihres Mandats; jedoch ist die Aufhebung in einem geregelten Verfahren durch den Bundestag erforderlich. Dabei muss die Staatsanwaltschaft den Bundestagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten informieren. Eine wichtige Ausnahme bildet die Indemnität, die das Abstimmungsverhalten und Äußerungen im Parlament schützt, jedoch bei verleumderischen Beleidigungen nicht greift.

Während die rechtlichen Schritte gegen Habeck nun auf politischer Ebene diskutiert werden, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Aufhebung der Immunität.

Für eine detaillierte Berichterstattung über die laufenden Ermittlungen lesen Sie bitte die Artikel auf Sächsische.de, Apollo News sowie Tagesschau.

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OrtDresden, Deutschland
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