Terrorverdacht am BER: Haftbefehl gegen 18-Jährigen aus Russland

Die Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Russen am Flughafen BER wegen Terrorverdachts im IS-Kontext.
Die Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Russen am Flughafen BER wegen Terrorverdachts im IS-Kontext. (Symbolbild/NAG)

Berlin, Deutschland - Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER wurde ein Haftbefehl gegen einen 18-jährigen russischen Staatsbürger erlassen, der verdächtigt wird, im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus aktiv zu sein. Die Bundesanwaltschaft hat diesen Schritt dreieinhalb Monate nach seiner Festnahme am 20. Februar 2025 eingeleitet, als der junge Mann beim Boarding aufgegriffen wurde. Er soll geplant haben, sich bei der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) militärisch ausbilden zu lassen und war bis zu seiner Festnahme in Potsdam wohnhaft. Er wird beschuldigt, Propagandamaterial in die russische und tschetschenische Sprache übersetzt zu haben.

Die Ermittlungen waren ursprünglich von der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe übertragen worden. Die Anklagepunkte umfassen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Heranwachsender, sowie die versuchte Mitgliedschaft und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Weitere Vorwürfe drehen sich um mögliche Anschlagspläne gegen die israelische Botschaft in Berlin, welche auf Hinweise aus dem Ausland basieren, sowie den Verdacht, dass ein Angriff mit einem Messer oder Sprengstoff geplant war. Unklar bleibt, ob der Verdächtige diese Pläne verworfen hat.

Zusammenhang mit weiteren Ermittlungen

Zusätzlich zu dem Fall des russischen Staatsbürgers wurde ein Libyer in Bernau bei Berlin festgenommen. Er wird ebenfalls verdächtigt, einen Anschlag auf die israelische Botschaft geplant zu haben. Der Mann war seit September 2023 „vollziehbar ausreisepflichtig“ aufgrund eines abgelehnten Asylverfahrens und war den deutschen Sicherheitsbehörden vor seiner Festnahme nicht als Extremist bekannt. Er war über Malta nach Europa gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt, der abgelehnt wurde, ohne dass er dagegen geklagt hatte.

Die Verhaftung und der anschließende Haftbefehl gegen den Libyer werfen Fragen zur Flüchtlingspolitik und den Herausforderungen bei der Rückführung auf. In der aktuellen Situation sind Rückführungen nach Libyen nahezu unmöglich, was die Problematik der Sicherheit in Deutschland verstärkt. Trotz einer Duldung, die ihm bis Dezember 2024 gewährt wurde, ist der Verdächtige nun in Untersuchungshaft.

Radikalisierung junger Menschen

Die beiden Fälle verdeutlichen die Herausforderungen im Umgang mit der Radikalisierung junger Menschen, insbesondere im Kontext des islamistischen Extremismus. Es gibt zahlreiche Studien, die darauf hinweisen, dass Jugendliche oft aus verschiedenen Gründen in extremistische Milieus abdriften. So spielen sozialer Druck, religiöse Indoktrination und die Anziehungskraft von gewaltorientierten Ideologien eine bedeutende Rolle in diesem Prozess. Eine umfassende Analyse über die möglichen Hintergründe und die Biografien von Radikalisierten zeigt, dass das Thema weitreichend und komplex ist, was die Notwendigkeit einer effektiven Präventionsarbeit unterstreicht.

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass Sicherheitsbehörden wachsam bleiben müssen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Der Umgang mit extremistischen Ansichten und die Prävention von Radikalisierung sind essentielle Themen, die sowohl die Gesellschaft als auch den Staat betreffen.

Insgesamt sind sowohl die Festnahmen als auch die laufenden Ermittlungen Teile eines größeren Problems, das sich auf die Sicherheit in Deutschland auswirkt. Die Integration junger Menschen und das Erkennen von Radikalisierungssignalen benötigen besondere Aufmerksamkeit, um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern.

Für weitere Informationen und Details zu den Fällen und den Ermittlungsergebnissen besuchen Sie rbb24, Tagesschau und bpb.

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Ort Berlin, Deutschland
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