Günther fordert Verbot für soziale Medien: Schutz für Kinder jetzt!

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther fordert am 7. Juni 2025 ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige zum Schutz von Kindern.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther fordert am 7. Juni 2025 ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige zum Schutz von Kindern. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) setzt sich für ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige ein. In einem Interview mit „Bild am Sonntag“ warnt er vor den ernsthaften Risiken, die Kinder und Jugendliche bei unkontrolliertem Zugang zu Plattformen wie TikTok und Instagram ausgesetzt sind. Laut Günther müsse der Staat seiner Schutzfunktion besser nachkommen, um sicherzustellen, dass die jungen Menschen ohne Zugang zu diesen Medien aufwachsen. Um diesen Paradigmenwechsel zu erreichen, wird ein Leitantrag seines CDU-Landesverbands erwartet, der Mitte Juni beschlossen werden soll.

Günther hebt hervor, dass soziale Medien Kinder nicht nur gewaltverherrlichenden Inhalten aussetzen, sondern auch Fake News verbreiten. Viele Eltern würden Schwierigkeiten haben, die Erfahrungen ihrer Kinder in diesen Plattformen nachzuvollziehen. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) unterstützt ebenfalls die Forderung nach einer wirksamen Altersregulierung, um die Sicherheit junger Nutzer zu gewährleisten.

Internationale Ansätze zum Jugendschutz

In internationalen Vergleichen zeigt sich, dass auch andere Länder wie Australien gesetzliche Maßnahmen ergreifen. Dort wurde ein Gesetz verabschiedet, das eine Altersgrenze von 16 Jahren für bestimmte Social-Media-Plattformen vorsieht. In Deutschland hingegen verfolgt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) einen anderen Ansatz, der sich stärker auf digitale Kinderrechte und Anbietervorsorgepflichten konzentriert. Dieses Konzept wird gestützt durch die integrative Novellierung des Jugendschutzgesetzes von 2021, die Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention berücksichtigt.

Ein generelles Verbot des Zugangs zu sozialen Medien für unter 16-Jährige wird von vielen Fachleuten als zu weitgehend und als Verstoß gegen Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention angesehen, der das Recht auf Teilhabe an Medien sowie deren sicheren Gebrauch garantiert. Stattdessen wird eine effektive, plattformspezifische Altersüberprüfung als sinnvoll erachtet. Der Digital Services Act in der EU verlangt, dass digitale Dienste so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie sicher nutzen können.

Die Rolle der BzKJ und die Verantwortung der Plattformen

Die BzKJ hat die Aufgabe, die Rechte von Kindern in digitalen Diensten durchzusetzen und arbeitet daher sowohl mit Anbietern als auch mit Experten und Jugendlichen zusammen, um eine sichere Mediennutzung zu fördern. Diese Zusammenarbeit zielt darauf ab, Schutzmaßnahmen zu implementieren sowie Eltern und Fachkräfte in Schulen und Jugendhilfe zu unterstützen. Auch die Durchsetzung von Standards für strukturelle Vorsorgemaßnahmen ist ein zentrales Anliegen der BzKJ, das im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) erfolgt.

Die aktuellen Diskussionen um die Regulierung sozialer Medien zeigen, dass der moderne Kinder- und Jugendmedienschutz nicht nur auf Schutz, sondern auch auf Befähigung und digitale Teilhabe fokussiert ist. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die nötigen Werkzeuge an die Hand zu geben, um souverän und sicher durch digitale Lebensräume navigieren zu können.

Schlussendlich wird es entscheidend sein, einen Balanceakt zu finden, der den Schutz von Kindern gewährleistet, ohne deren Recht auf digitale Teilhabe zu verletzen. Welt berichtet über Günthers Forderungen, während ergänzende Informationen von der Servicestelle Jugendschutz und der BzKJ bereitgestellt werden.

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Ort Deutschland
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