Spundwand-Debakel: Zweibrücken in der Schadensfalle!

Kaputte Häuser in Zweibrücken: Gericht entscheidet über Klagen wegen Schäden durch unsachgemäße Spundwand-Arbeiten am Schwarzbachufer.
Kaputte Häuser in Zweibrücken: Gericht entscheidet über Klagen wegen Schäden durch unsachgemäße Spundwand-Arbeiten am Schwarzbachufer. (Symbolbild/NAG)

Schillerstraße 5, 66386 Zweibrücken, Deutschland - Bei den Spundwand-Arbeiten am Schwarzbach-Ufer in Zweibrücken sind mehrere Häuser beschädigt worden. Diese Arbeiten, die im Mai 2021 im Auftrag der Stadt begannen, sorgten nach ihrem Start für erhebliche Probleme, da sich der Untergrund absenkte. Dies führte zu Rissen in den Wänden und Bodensenkungen, was schließlich zu einer Klage des Hausverwalters des Wohngebäudes Schillerstraße 5 gegen die Stadt führte. Das Landgericht Zweibrücken entschied Ende 2024, dass die Stadt zum Schadenersatz verpflichtet ist, was zum Teil auf unsachgemäße Bauarbeiten zurückgeführt wurde. Der Fall liegt mittlerweile zur Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) und die Klage eines benachbarten Eigentümers, der Schillerstraße 1, befindet sich ebenfalls in Bearbeitung, während die Stadt gegen das Urteil in Berufung gehen könnte, wie die Saarbrücker Zeitung berichtet.

Richter Peter Ehrmantraut hat angekündigt, dass ein Gutachter beauftragt wird, um die Ursachen der Schäden sowie die anfallenden Reparaturkosten zu klären. Für die anfallenden Kosten hat der Kläger bereits einen Vorschuss von 10.000 Euro geleistet. Laut der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Schillerstraße 5 ist die Schadenshöhe noch unklar und wurde während der Verhandlung nicht thematisiert. Aktuell ruhen weitere acht Klagen gegen die Stadt, bis das OLG über die Berufung des Schillerstraße 5-Falles entscheidet, sodass die betroffenen Eigentümer mit Unsicherheiten und finanziellen Einbußen leben müssen.

Langwierige rechtliche Auseinandersetzungen

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat umfassende Ansprüche gegen die Stadt geltend gemacht. Sie fordert Entschädigung für die Risse in den Wänden, die Stabilisierung des Gebäudes, Anhebung der abgesunkenen Hoffläche und einen Ausgleich für Mietausfälle, die seit dem letzten Baustopp im März 2022 entstanden sind. Der Verwalter der WEG, Wolfgang Schlachter, bestätigte, dass die Eigentümer ohne Perspektive und Miteinnahmen dastehen. Diese Mängel und der daraus resultierende Streit sind nicht nur auf die unzureichende Vorbereitung der Bauarbeiten zurückzuführen, sondern werfen auch grundlegende Fragen zum Baurecht auf, wie die Kanzlei Herfurtner erläutert.

Innerhalb des Baurechts sind Haftungsfragen entscheidend, wenn es um Mängel an Bauwerken geht. Der Bauvertrag regelt die Verantwortlichkeiten der beteiligten Parteien, darunter Auftraggeber, Auftragnehmer sowie Architekten und Ingenieure. Bei unzureichender Planung und mangelhafter Ausführung können teure Rechtsstreitigkeiten drohen. Ein Baurechtsanwalt spielt in solchen Fällen eine wichtige Rolle, um rechtliche Schritte gegen die Mängelverursacher einzuleiten und Schadensersatzansprüche zu formulieren.

Ein Schlüssel zu einem erfolgreichen rechtlichen Vorgehen ist die sorgfältige Dokumentation der festgestellten Mängel. Gerade in der aktuellen Situation rund um die Spundwand-Arbeiten in Zweibrücken wird deutlich, wie komplex und langwierig der Prozess zur Mängelbehebung und zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen sein kann.

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Ort Schillerstraße 5, 66386 Zweibrücken, Deutschland
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