Urteil über Compact: Schicksal am 24. Juni im Leipziger Gericht!
Urteil über Compact: Schicksal am 24. Juni im Leipziger Gericht!
Leipzig, Deutschland - Am 24. Juni wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ verkünden. Diese Ankündigung machte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft am Ende einer zweitägigen mündlichen Verhandlung, die sich mit der Rechtfertigung des Verbots befasste. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Verbot im Juli 2024 angeordnet und das Magazin als „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ bezeichnet. Dies führte zur sofortigen Einstellung des gesamten Print- und Onlineangebots von „Compact“.
Im August 2024 erzielte Chefredakteur Jürgen Elsässer mit seinem Team einen Teilerfolg im Eilverfahren; das Verbot wurde vorläufig ausgesetzt, sodass das Magazin weiterhin erscheinen konnte. Das Verfahren, das nun im Hauptverfahren fortgesetzt wird, findet in erster und letzter Instanz statt.
Kernfragen der Verhandlung
Ein zentrales Thema der Verhandlung war die Frage, ob die Aussagen in „Compact“ als geschützte Meinungsäußerungen oder als verfassungsfeindlich gelten. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere die Beziehung der „Compact“-Macher zu Martin Sellner, einem bekannten österreichischen Rechtsextremisten, thematisiert. Sellner ist ein regelmäßiger Autor und wird von Elsässer als wichtig für die Zielgruppe des Magazins bezeichnet, obwohl sich Elsässer von dessen Inhalten distanziert und ihn als mutig und unbestechlich beschreibt.
Die Prozessvertreterin des Bundesinnenministeriums argumentierte mit über 240 Seiten Belegen für Äußerungen, die angeblich den Grundsätzen der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit zuwiderlaufen. Dazu zählen problematische Begriffe wie „Passdeutsche“ und Formulierungen, die einen „Vernichtungsschlag gegen das deutsche Volk“ implizieren. Elsässer wies diese Vorwürfe zurück und bezeichnete umstrittene Textpassagen als Ausnahme, wobei er sich auf Metaphern berief.
Relevanz der Meinungsfreiheit
Die Diskussion rund um das Verbot von „Compact“ wirft grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit in Deutschland auf. Die Meinungsfreiheit, geschützt durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), ist ein zentrales Element der politischen Rede und konstituierend für die Demokratie. Allerdings sind Eingriffe in die Meinungsfreiheit unter bestimmten Bedingungen gerechtfertigt, insbesondere wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Menschenwürde darstellen. Der Abwägungsprozess zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der Persönlichkeit wird in der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer wieder thematisiert, insbesondere in einer Zeit, in der die Risiken durch Hassrede zunehmen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte weitreichende Implikationen für die zukünftige Handhabung von Meinungsäußerungen in Deutschland haben. Jürgen Elsässer könnte sich nach dem Urteil an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden, wobei jedoch zu beachten ist, dass dies keine aufschiebende Wirkung haben würde. Die anhaltende Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft bleibt damit von großer Bedeutung.
Details | |
---|---|
Ort | Leipzig, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)