Neue Pflege-Regeln 2025: Mehr Geld und weniger Hürden für Betroffene!

Neue Pflege-Regeln 2025: Mehr Geld und weniger Hürden für Betroffene!

Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale), Deutschland - Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regelungen, die für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige eine Entlastung bringen können. Die Regelungen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege wurden überarbeitet und bieten nun einen einheitlichen Jahresbetrag, der flexibel für beide Pflegeformen eingesetzt werden kann. Insgesamt sprechen diese Veränderungen besonders alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 an.

In der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine vorübergehende pflegerische Versorgung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht möglich ist. Die Verhinderungspflege hingegen tritt in Kraft, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder anderer Gründe ausfällt. Ab sofort können alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 einen neuen Gesamtbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr geltend machen, egal ob für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.

Wichtige Änderungen im Überblick

Ein zentrales Merkmal der neuen Regelungen ist die Streichung der komplizierten Übertragungsregelungen. Jetzt können Beträge aus dem ersten Halbjahr 2025 auf den neuen Jahresbetrag angerechnet werden. Zudem entfällt die zuvor geforderte sechsmonatige Vorpflegezeit, was bedeutet, dass Verhinderungspflege nun sofort nach Erhalt eines Pflegegrades in Anspruch genommen werden kann. Hallelife berichtet, dass die Höchstdauer der Geltendmachung für Kurzzeit- und Verhinderungspflege auf acht Wochen erhöht wurde. Auch das Pflegegeld wird während dieser Zeit weiterhin gezahlt.

Besonders erfreulich für Angehörige: Wenn diese die Verhinderungspflege übernehmen, können sie jetzt maximal das Doppelte des Pflegegeldes erhalten, was eine wertvolle Unterstützung darstellt. Diese Unterstützung wird durch die Verbraucherzentrale besonders hervorgehoben, die auf ihre kostenfreie Hotline hinweist, über die Pflegeberatungen angeboten werden.

Einheitliche Regelung für alle Pflegebedürftigen

Die neuen Regelungen bringen auch eine Anpassung bei der Pflege von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren mit sich. Bis 2024 hatten diese in Pflegegraden 4 und 5 ein höheres Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, doch diese Sonderegelung entfällt nun. Ab Pflegegrad 2 gilt für alle Betroffenen, unabhängig vom Alter, der einheitliche Jahresbetrag von 3.539 Euro. AOK berichtet, dass die Anträge für die Pflegeleistungen bereits bei der Planung der Auszeit gestellt werden sollten, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.

Zusammengefasst können die neuen Regelungen als Schritt in die richtige Richtung gesehen werden. Sie bieten eine unkomplizierte und flexible Handhabung der Pflegeleistungen, die vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zugutekommt.

Für Fragen und individuelle Beratungen steht die kostenfreie Hotline der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt unter (0800) 100 37 11 zur Verfügung. Auch Anfragen per E-Mail sind möglich.

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OrtSteinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale), Deutschland
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