Chaos um Somalier in Berlin: Wer hat hier das Sagen?

Chaos um Somalier in Berlin: Wer hat hier das Sagen?

Frankfurt (Oder), Deutschland - Die Fragen rund um das Chaos in der Asylpolitik nehmen kein Ende, ganz besonders seitdem ein Fall von drei Somaliern in Berlin für viele Diskussionen sorgt. Laut Focus hat ein jüngster Gerichtsbeschluss die Situation nochmals aufgeheizt. Die Berliner Polizei behauptet vehement, die Somalier seien illegal nach Berlin eingereist, während die zuständigen Landesbehörden dies entschieden zurückweisen.

Die Regierung sieht sich vor die Herausforderung gestellt, die geltenden Vorschriften des Dublin-Verfahrens einzuhalten. Dieses Verfahren regelt, welches EU-Land für die Bearbeitung des Asylgesuchs zuständig ist, und ist für Deutschland von zentraler Bedeutung. Laut BAMF wird jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat geprüft, um Sekundärwanderung zu steuern. Umso mehr verwundert es, dass die Somalier plötzlich in Berlin auftauchen.

Juristische Auseinandersetzungen und Widersprüche

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Boden rechtswidrig ist. Dies betrifft den speziellen Fall der drei Somalier, die im Mai von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt wurden, weil sie angeblich aus einem sicheren Drittstaat einreisten. Diese Entscheidung, wie Tagesschau berichtet, ist eine der ersten Reaktionen auf die neuen Richtlinien von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, die darauf abzielen, Grenzkontrollen zu intensivieren.

Das Problem für die Behörden: Während die Polizei von einer unerlaubten Einreise spricht, erklärt das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF), dass das Trio wegen medizinischer Gründe nach Berlin verlegt wurde. Ein Widerspruch, der die Gemüter erhitzt. Der Sprecher des Senats widerspricht dem LAF und betont, dass keine Verlegung aus einem anderen Bundesland stattgefunden hat.

Aktueller Stand und Bedenken

Was passiert nun mit den Somaliern? Derzeit halten sie sich im Berliner Ankunftszentrum auf und erhalten sowohl soziale als auch medizinische Betreuung. Doch die Diskussionen rund um ihre Aufenthaltsgenehmigung und mögliche falsche Identitäten nehmen zu. Es gibt Bedenken bezüglich der Minderjährigkeit einer der Somalierinnen – die Bundespolizei hat sie als volljährig eingestuft, was nun durch mögliche falsche Geburtsurkunden in Zweifel gezogen wird.

Nach Einschätzung von Fachleuten könnte ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Beihilfe zum Einschleusen eingeleitet werden. Der momentane Aufenthaltsort der Somalier bleibt unklar, und Berichte über ihre Unterbringung in anderen Einrichtungen schüren zusätzlich die Spekulationen. Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Vor einer Rückweisung muss das Dublin-Verfahren durchgeführt werden. Dennoch bleibt die Frage, wie es mit den Somaliern weitergeht und wer letztendlich verantwortlich ist.

Das Ganze zeigt einmal mehr, dass im Asylbereich die Positionen weit auseinandergehen und die Lage für die Betroffenen prekär bleibt. Mit dem laufenden Asylverfahren der Somalier wird der Druck auf die Behörden nicht weniger. Der Umgang mit diesen komplexen Fällen wird auch in Zukunft für Diskussionen sorgen.

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OrtFrankfurt (Oder), Deutschland
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