Gericht entscheidet: Kommt das Compact-Verbot im Juni?

Gericht entscheidet: Kommt das Compact-Verbot im Juni?

Leipzig, Deutschland - Am 10. Juni 2025 begann die mündliche Verhandlung über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Diese zweitägige Verhandlung beschäftigt sich mit der Rechtfertigung des Verbots, das im Juli 2024 von der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen wurde. Elf Tage später, am 24. Juni, wird das Urteil erwartet, wie Tagesspiegel berichtet.

Das Verbot wurde vorgenommen, da „Compact“ als Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene gilt, das gegen Jüdinnen und Juden, Menschen mit Migrationsgeschichte sowie die parlamentarische Demokratie hetzt. Chefredakteur Jürgen Elsässer klagte gegen das Verbot und erhielt vorübergehend einen Teilerfolg, der es dem Magazin erlaubte, weiterhin zu erscheinen, da die Erfolgsaussichten der Klage als offen eingeschätzt wurden.

Verhältnis zu Rechtsextremisten

Ein zentraler Punkt der mündlichen Verhandlung ist die Beziehung der „Compact“-Macher zu Martin Sellner, einem bekannten österreichischen Rechtsextremisten. Sellner ist nicht nur regelmäßiger Autor des Magazins, sondern nahm auch an einem Treffen rechter Kreise teil, bei dem er den umstrittenen Begriff „Remigration“ verwendete. Elsässer erklärte, dass Sellner ihm ein junges Publikum zuführt, distanzierte sich aber von Teilen von dessen Inhalten. Der Prozessvertreter des Bundesinnenministeriums, Wolfgang Roth, hingegen argumentierte, dass es keinerlei Distanzierungen von Sellners Ansichten in den „Compact“-Veröffentlichungen gebe.

Das Ministerium legte über 240 Seiten an Belegen vor, die problematische Äußerungen belegen, darunter Begriffe wie „Passdeutsche“ und „Vernichtungsschlag gegen das deutsche Volk“. In seiner Verteidigung wies Elsässer diese Beispiele als Ausnahmen zurück und betonte, dass seine Texte metaphorisch seien. Dennoch sieht das Gericht Anhaltspunkte für eine Verletzung der Menschenwürde.

Politische Dimension und rechtsextreme Netzwerke

Laut dem Bundesamt für Verfassungsschutz wurde „Compact“ als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und ist Teil eines Widerstandsmilieus gegen die Bundesregierung und das politische System. Der Verfassungsschutzbericht 2024 schätzt das rechtsextremistische Personenpotenzial in Deutschland auf über 50.000, was einen Anstieg von 10.000 im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Entwicklung wird als besorgniserregend betrachtet, da auch die Zahl gewaltbereiter Extremisten auf etwa 15.300 gestiegen ist.

Im Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass Verbindungen zu rechtsextremistischen Gruppierungen wie der Identitären Bewegung Deutschland und der Regionalpartei Freie Sachsen bestehen. Die AfD bleibt in diesem Kontext als rechtsextremistischer Verdachtsfall gelistet und deren Mitglieder zeigen eine zunehmend gewalttätige Ausrichtung.

Die Kontroversen um das Verbot spiegeln einen breiteren gesellschaftlichen Konflikt über Meinungsfreiheit und Extremismus in Deutschland wider. Fällt das endgültige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts negativ aus, könnten sich weitreichende Konsequenzen für die Publikation und die rechtsextreme Szene ergeben, die auf diesen Raum angewiesen ist.

Das Gericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig, und nach einer möglichen Entscheidung könnte Elsässer in Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Jedoch würde dies keine aufschiebende Wirkung auf das Verbot haben, was bedeutet, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen um „Compact“ weiterhin im Fokus der öffentlichen Debatte bleiben werden.

In der kommenden Woche wird das Urteil des Gerichts umso mehr Aufmerksamkeit erhalten, insbesondere da die Unterstützung für das Magazin, wie etwa durch Sympathisanten, die im Gerichtssaal applaudierten, offensichtlich ist. Diese Spannung verdeutlicht die Schwierigkeiten, vor denen Deutschland besteht, während es versucht, die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und verfassungsfeindlicher Propaganda zu definieren. Ein weiterer Bericht des Verfassungsschutzes sprach zudem von einem gestiegenen Risiko extremistischer Aktivitäten und einem Anstieg an Gewalt in verschiedenen politischen Milieus, auch im linksextremen und islamistischen Spektrum, wie Tagesschau berichtet.

Bis zum Urteil am 24. Juni 2025 bleibt abzuwarten, inwiefern sich die rechtlichen und politischen Fronten klarer abzeichnen werden und welche Positionierung die Justiz in diesem hochsensiblen Bereich einnehmen wird.

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OrtLeipzig, Deutschland
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