Berlin und der Vatikan: Historischer Staatsvertrag für Theologie!
Berlin und der Heilige Stuhl unterzeichnen historischen Staatsvertrag über Katholische Theologie, um Zusammenarbeit zu festigen.

Berlin und der Vatikan: Historischer Staatsvertrag für Theologie!
In einem historisch bedeutsamen Moment hat Berlin am 29. September 2025 erstmals einen Staatsvertrag mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet. Dieser Vertrag stellt einen wesentlichen Schritt zur Festigung der Zusammenarbeit zwischen der Hauptstadt und der römisch-katholischen Kirche dar. Der Regierende Bürgermeister der Stadt, Kai Wegner, und der Apostolische Nuntius Nikola Eterović waren die Unterzeichner dieses Abkommens, das ein rechtlich verbindliches Fundament für das Institut für Katholische Theologie an der Humboldt-Universität schafft, wie Vatican News berichtet.
Ein Ziel dieses Staatsvertrags ist es, die Beziehungen zwischen der Stadt und der Katholischen Kirche zu stärken und die Zusammenarbeit im Bereich der Katholischen Theologie zu vertiefen. Eterović betonte, wie wichtig die Rolle von Theologinnen und Theologen in der heutigen Zeit ist und sprach über die notwendigen geistigen Auseinandersetzungen zu Themen wie Künstliche Intelligenz und deren Auswirkungen auf das Menschsein. Erzbischof Heiner Koch würdigte das Abkommen und hob hervor, dass das Institut wesentlich zur Bildung, Wissensvermittlung und Integration beiträgt.
Stärkung der Theologieausbildung
Das erwähnte Institut, das im Wintersemester 2019/20 an den Start ging, bietet Studiengänge in Katholischer Theologie auf Bachelor- und Masterebene an. Laut rbb24 sind im Rahmen des Staatsvertrags auch Aspekte wie das Studienangebot, die organisatorische Einbettung sowie die Berufung von Professoren geregelt. Aktuell sind dort vier reguläre Professuren, eine Juniorprofessur und eine Drittmittel-finanzierte Professur eingerichtet. Mit 85 Studierenden hat das Institut noch einiges an Wachstumspotenzial im Vergleich zur Evangelischen Theologischen Fakultät, die mit elf Professuren und 453 Studierenden hoch im Kurs steht.
„Wir haben hier einen verlässlichen Rahmen für die Zusammenarbeit geschaffen“, betonte Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD). Dies gibt den Studierenden die nötige Stabilität für ihre zukünftigen Tätigkeiten in Schulen, der außerschulischen Bildungsarbeit, bei Religionsorganisationen, in Verbänden, Medien und der Wissenschaft.
Ein Blick auf die Trennung von Staat und Kirche
In Deutschland ist das Verhältnis zwischen Kirchen und Staat durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit geprägt, während eine formale Staatskirche nicht existiert. Diese “hinkende Trennung”, wie sie in den Artikeln 135 bis 141 der Weimarer Reichsverfassung und im Grundgesetz verankert ist (Wikipedia), schafft Raum für Kooperationen zwischen den Institutionen. So regelt unser Grundgesetz beispielsweise, dass der Staat nicht die Inhalte einer Religionsgemeinschaft vorschreiben kann, aber dennoch deren Organisation und manche Aktivitäten einbinden kann.
Die Unterschrift des Staatsvertrags markiert nicht nur einen zukünftigen Ausbau von Studienmöglichkeiten, sondern zeigt auch, dass die Katholische Kirche in Berlin einen festen Platz in der Gesellschaft einnimmt. Während die Debatte über die Rolle von Religion im öffentlichen Raum und die Neutralität des Staates ständig am Puls der Zeit bleibt, ist eines klar: Der Weg hin zu einer intensiveren Zusammenarbeit wurde mit diesem Vertrag eindeutig geebnet.