Verfassungsgericht erlaubt Volksentscheid: Wird Berlin autofrei?

Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für zulässig erklärt. Bürger können mitgestalten.
Das Berliner Verfassungsgericht hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für zulässig erklärt. Bürger können mitgestalten. (Symbolbild/NAG)

Verfassungsgericht erlaubt Volksentscheid: Wird Berlin autofrei?

Berlin, Deutschland - Ein wegweisender Schritt für die Verkehrspolitik in der Hauptstadt: Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ für zulässig erklärt. Das Gericht entschied, dass die Initiative ihr Gesetzesvorhaben weiterverfolgen kann, was viele Verkehrsaktivisten erfreut aufatmen lässt. Dieses Urteil könnte Berlin in den kommenden Jahren nachhaltig verändern. So will die Initiative den privaten Autoverkehr innerhalb des S-Bahn-Rings weitgehend verbieten, und Anwohner dürfen ihre Autos nur an maximal zwölf Tagen pro Jahr nutzen, was als Slot-Regelung bekannt ist. Tagesspiegel berichtet, dass der Senat dieses Vorhaben als verfassungsrechtlich bedenklich einschätzte.

Die Gerichtspräsidentin Ludgera Selting betonte, dass das Gericht in seiner Entscheidung nicht über die Frage entschieden hat, ob Berlin wirklich autofrei wird, sondern lediglich über die Zulässigkeit des mehrstufigen Verfahrens zur Bürgerbeteiligung. Interessant dabei ist, dass die Richter keine unverhältnismäßige Einschränkung der Bürgerrechte sahen und somit die Rechte der Bürger im Rahmen der Verkehrsgestaltung nicht als gefährdet erachteten. Schließlich sei die Nutzung öffentlicher Straßen kein absolutes Recht. Eine Abstimmung über das Volksbegehren könnte demnächst anstehen, denn um den nächsten Schritt zu gehen, muss die Initiative innerhalb von vier Monaten mindestens 170.000 Unterschriften sammeln. Ein erfolgreiches Volksbegehren würde in der Folge einen Volksentscheid nach sich ziehen, bei dem eine Mehrheit der Stimmen sowie ein Viertel aller Wahlberechtigten zustimmen muss. Spiegel ergänzt, dass die Initiative bereits im Sommer 2021 über 50.000 Unterschriften gesammelt hat, um den Prozess in Gang zu bringen.

Die Bedenken und Chancen

Doch das Vorhaben birgt auch Herausforderungen: Richter wiesen zwar darauf hin, dass die Regelung hochrangige Gemeinwohlziele verfolgt, äußerten jedoch Bedenken, dass es bei der Umsetzung zu Engpässen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kommen könnte. Der Berliner Senat argumentierte, dass das Gesetz in die Bundeskompetenz beim Straßenverkehrsrecht eingreife und damit möglicherweise gegen das Grundgesetz verstößt. Diese Einwände waren für das Gericht jedoch nicht ausreichend, um das Volksbegehren zu stoppen. RBB24 berichtet, dass die Verhandlung insgesamt fast vier Stunden dauerte und rund 80 Zuhörer anwesend waren.

Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass der Gesetzentwurf, der in einer Übergangsphase von vier Jahren umgesetzt werden soll, immerhin einige Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen, Rettungsdienste und bestimmte Wirtschaftsverkehre vorsieht. Dies könnte ein wichtiges Element sein, um Bedenken seitens der Kritiker zu entkräften. Der Dialog über die Nutzung des öffentlichen Raums wird in der Hauptstadt somit intensiver denn je geführt. Die kommenden Monate könnten entscheidend für die Verkehrspolitik Berlins werden.

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OrtBerlin, Deutschland
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