Brandenburg senkt Hürden: Öffentliche Aufträge jetzt einfacher vergeben!

Brandenburg vereinfacht die Vergabe öffentlicher Aufträge ab dem 18. Juni 2025, um Bürokratie abzubauen und Handwerk zu stärken.
Brandenburg vereinfacht die Vergabe öffentlicher Aufträge ab dem 18. Juni 2025, um Bürokratie abzubauen und Handwerk zu stärken. (Symbolbild/NAG)

Brandenburg senkt Hürden: Öffentliche Aufträge jetzt einfacher vergeben!

Barnim, Deutschland - Am 17. Juni 2025 hat Brandenburg einen wichtigen Schritt zur Entbürokratisierung der Vergabe öffentlicher Aufträge gemacht. Damit wird ein Vorhaben umgesetzt, das im Zuge der 100-Tage-Bilanz am 18. März 2025 eingeführt wurde. Ziel von Finanzminister Robert Crumbach ist es, die bürokratischen Hemmnisse abzubauen und vor allem die mittelständische Wirtschaft sowie das Handwerk zu unterstützen. Die Änderungen sollen dazu führen, dass öffentliche Aufträge künftig leichter und schneller vergeben werden können, was auch die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Betriebe stärken soll.

Ein zentrales Element der neuen Regelungen ist die Anhebung der Wertgrenzen. So wird die Grenze für die Veröffentlichung auf dem Vergabemarktplatz von 10.000 Euro auf stolze 100.000 Euro angehoben. Bei der freihändigen Vergabe von Bauleistungen steigt die Grenze von 100.000 Euro auf 1 Million Euro. Diese Maßnahmen sind nicht nur ein bürokratischer Zugewinn, sondern auch ein echter Gewinn für die Unternehmen, die sich so weniger mit aufwendigen Verfahren aufhalten müssen. Wer etwa einen Direktauftrag bei Liefer- und Dienstleistungen vergibt, hat nun die Freiheit, diese bis zu 100.000 Euro zu vergeben, ohne sich um die lästige Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung kümmern zu müssen barnim-aktuell.de berichtete.

Neue Möglichkeiten für Kommunen

Die Brandenburger Handwerkskammertag hat die Änderungen bereits durchweg positiv aufgenommen. Es wird von den Kommunen erwartet, dass sie die neuen Spielräume mutig nutzen, um die Vergabeprozesse zu beschleunigen und mehr Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben. Verhandlungen mit Firmen sind nun deutlich einfacher geworden, da es nicht mehr erforderlich ist, mehrere Angebote einzuholen. Dieser neue Ansatz könnte insbesondere den kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen, die oft unter den starren Vorgaben der Vergabeordnung gelitten haben.

Auch die Möglichkeit, bei Liefer- und Dienstleistungen mit einer Verhandlungsvergabe zu arbeiten, bietet den Verwaltungen in Brandenburg mehr Flexibilität. Solange der geschätzte Auftragswert die geltenden EU-Schwellenwerte von aktuell 221.000 Euro nicht übersteigt, können diese neuen Verfahren in Anspruch genommen werden. Somit ist ein dynamischer Bezug zu den jeweiligen EU-Schwellenwerten sichergestellt, was die Handhabung für alle Beteiligten vereinfacht rbb24.de erklärt.

Insgesamt zeigen die neuen Regelungen, dass die Brandenburger Regierung einen klaren Kurs auf Bürokratieabbau und Unterstützung der heimischen Wirtschaft einschlägt. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken werden, jedoch steht bereits fest, dass weniger Bürokratie und mehr Möglichkeiten für die Unternehmen im Land eine gewünschte Richtung sind.

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OrtBarnim, Deutschland
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