Geflügelpest im Barnim: Aufstallungsanordnung ab morgen in Kraft!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Im Landkreis Barnim wurden Fälle von Geflügelpest festgestellt, was zur Stallpflicht für Geflügel ab 26. Oktober 2025 führt.

Im Landkreis Barnim wurden Fälle von Geflügelpest festgestellt, was zur Stallpflicht für Geflügel ab 26. Oktober 2025 führt.
Im Landkreis Barnim wurden Fälle von Geflügelpest festgestellt, was zur Stallpflicht für Geflügel ab 26. Oktober 2025 führt.

Geflügelpest im Barnim: Aufstallungsanordnung ab morgen in Kraft!

Im Landkreis Barnim, Brandenburg, schlagen die Alarmglocken: Vermehrt sind Fälle von Geflügelpest aufgetreten, was die zuständigen Behörden zum Handeln bringt. Wie Barnim.de berichtet, wurden nicht nur Kraniche positiv auf das Virus getestet, sondern aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wurde eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am 26. Oktober 2025 in Kraft und verpflichtet alle Geflügelhalter, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten.

Die Entscheidung, die Stallpflicht festzusetzen, kommt nicht von ungefähr. Die Verbindung von Vogelzug und Gewässern im Barnim birgt ein hohes Risiko für einen Viruseintrag durch Wildvögel. Zudem gelten verschärfte Hygienevorschriften für Fütterung, Tränken und Lagerung von Futter und Einstreu. Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen müssen bis auf Weiteres aussetzen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Unregistrierte Geflügelhaltungen sind umgehend beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

Die Situation in Niedersachsen

In Niedersachsen spitzt sich die Lage ebenfalls zu. Hier haben die Landkreise Cloppenburg und Gifhorn Stallpflichten für Geflügel eingeführt. Besonders betroffen ist der Raum Garrel, wo seit Mitte Oktober bereits vier Ausbrüche in Putenmastbetrieben bestätigt wurden, betroffen sind über 36.000 Tiere. Laut Tagesschau.de befindet sich der Landkreis Cloppenburg in einer Sperrzone, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

Die Übertragung des Virus H5N1 durch Wildvögel, vor allem Kraniche und Wildenten, wird zunehmend zur Bedrohung. Naturschutzverbände wie BUND und NABU warnen vor der Fütterung von Wildvögeln und bitten darum, kranke oder tote Tiere umgehend zu melden. Ein Spaziergang im Park oder am Wasser sollte nun mit Bedacht gewählt werden, denn selbst Haustiere sind betroffen: Hunde sollen an die Leine genommen und Schuhe nach Kontakt mit Wildvögeln gereinigt werden.

Bundesweite Maßnahmen gefordert

Im Angesicht der sich zuspitzenden Situation fordert der baden-württembergische Landesverband der Geflügelwirtschaft eine bundesweite Stallpflicht. Der Vorsitzende Georg Heitlinger macht deutlich, dass nun schnelles Handeln erforderlich ist, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und die Tiere zu schützen. Die Vogelgrippe ist in Deutschland nicht neu, aber sie verbreitet sich in diesem Jahr mit einem bislang nicht gekannten Maß, wie Zeit.de berichtet.

Das FLI hat die Risikoeinschätzung auf hoch angehoben, während die Anzahl der getöteten Tiere aufgrund von Ausbrüchen bereits über 200.000 beträgt. Um den Geflügelhaltern zu helfen, beantragt das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU eine Erhöhung der Entschädigungsobergrenze für getötete Tiere, die momentan bei 50 Euro liegt. Dies soll auf bis zu 110 Euro erhöht werden, wobei die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich sind.

Die Lage ist angespannter denn je und die Aufregung über die Geflügelpest zeigt, wie ernst das Problem wahrgenommen wird. Bleiben wir also wachsam und denken an die Tiere, die uns so viel Freude bringen!