Brandenburgs neuer Plan: Strengere Regeln für Asylbewerber und Rückführungen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Brandenburg plant Gesetz zur Regelung von Asylbewerbern. Neue Einrichtungen und längere Aufenthalte für ausreisepflichtige Personen vorgesehen.

Brandenburg plant Gesetz zur Regelung von Asylbewerbern. Neue Einrichtungen und längere Aufenthalte für ausreisepflichtige Personen vorgesehen.
Brandenburg plant Gesetz zur Regelung von Asylbewerbern. Neue Einrichtungen und längere Aufenthalte für ausreisepflichtige Personen vorgesehen.

Brandenburgs neuer Plan: Strengere Regeln für Asylbewerber und Rückführungen!

In Brandenburg tut sich wieder einiges in der Asylpolitik. So plant die Landesregierung ein neues Landesaufnahmegesetz, das insbesondere den Umgang mit Asylbewerbern und ausreisepflichtigen Personen regeln soll. Dieses Gesetz wird Konsequenzen für viele tausend Menschen haben und die Strukturen in der Region maßgeblich verändern. Wie rbb24 berichtet, sollen Asylbewerber ohne Bleibeperspektive künftig nicht mehr auf die Kommunen verteilt werden, was die Integration von Geflüchteten in die Gesellschaft erheblich beeinflussen könnte.

Die geplanten Maßnahmen umfassen unter anderem eine längere Aufenthaltsdauer in Ersteaufnahme-Einrichtungen. Diese wird von maximal 18 auf 24 Monate angehoben, wobei ausgenommen hiervon Familien mit minderjährigen Kindern sind. Das bedeutet, dass eine große Zahl von Asylbewerbern länger in den Einrichtungen bleiben muss, bevor sie möglicherweise in andere Kommunen weiterverlegt werden.

Neue Einrichtungen für effiziente Rückführungen

Ein weiterer Kernpunkt des Gesetzes ist die Schaffung neuer Einrichtungen, darunter Landesübergangseinrichtungen, Ausreisezentren und das Ausreisegewahrsam. Diese sollen dazu dienen, die aufenthaltsrechtlichen Perspektiven der Betroffenen zu überprüfen. Ziel ist es, Rückführungen oder freiwillige Ausreisen effizienter zu gestalten. Innenminister René Wilke betont dabei, dass die Ausreiseeinrichtungen keine Haftanstalten sein werden, was für die betroffenen Personen von großer Bedeutung ist.

Besonders hervorzuheben ist die geplante Inbetriebnahme eines Abschiebezentrums in Schönefeld, da Brandenburg derzeit über keine eigene Abschiebeeinrichtung verfügt. Der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Jens Graf, zeigt sich mit dem Entwurf zufrieden und hebt die Notwendigkeit hervor, die Verantwortung auf kommunaler Ebene neu zu gestalten.

Aktuelle Zahlen und Herausforderungen

Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, dass die Situation dringend Handlungsbedarf erfordert. Im Jahr 2024 wurden bereits 8.122 geflüchtete Personen registriert, wobei allein von Januar bis September 3.749 Menschen gezählt wurden. In der Erstaufnahme von Eisenhüttenstadt sind von 2.200 verfügbaren Plätzen etwa 1.200 belegt. Zudem gelten mehr als 6.400 Menschen in Brandenburg als vollziehbar ausreisepflichtig. Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen die Landesregierung steht.

Im Kontext dieser Entwicklungen ist es auch wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu betrachten. Gemäß der Europa Aufnahmerichtlinie RL 2013/33/EU müssen Grundnormen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen, eingehalten werden. Auch die Dublin III-Verordnung und die Rückführungsrichtlinie RL 2008/115/EG stellen wesentliche Aspekte dar, die beim neuen Gesetz beachtet werden müssen. Informationen darüber finden sich beim Flüchtlingsrat Brandenburg, der zudem auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Verabschiedung der Richtlinien hinweist.

Das geplante Gesetz muss nun noch ins Kabinett und daraufhin in den Landtag zur Beratung und Verabschiedung. Die kommenden Wochen dürften entscheidend sein, wie es mit der Asylpolitik in Brandenburg weitergeht. Die Vorbereitungen sind bereits in vollem Gang – schließlich liegt viel am Herzen dieser Menschen, die einfach nur ein sicheres Leben suchen.